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Mitarbeiter/innen in Fakultäten, Zentralverwaltung etc.

Die Bewerbungsfrist der einzelnen Ausschreibungen ist - soweit bekannt - in Klammern angegeben.

 

  

Auf Stellen, die nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge nur befristet besetzt werden, können sich interne Beschäftigte nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen bewerben. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter.