Sie sind hier: Startseite Einrichtungen Hochschulrat

Der Hochschulrat

Die Mitglieder des Hochschulrats der Universität Bonn © Eric Lichtenscheidt Professor Dr. Jean-Pierre Bourguignon Professor Dr. Gerhard Wagner Dr. Monika Wulf-Mathies Professor Dr. Peter Propping Dr. Jörg Haas Lothar A. Harings Dr. Gabriele Uelsberg Professor Dr. Dr. h.c. Martin Jansen Professor Dr. Eva Geulen

Der Hochschulrat ist ein neues, durch das Hochschulfreiheitsgesetz festgelegtes Universitätsgremium. Es berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu den Aufgaben des Gremiums gehört auch die Wahl der Mitglieder des Rektorates. Der Hochschulrat tagt mindestens viermal im Jahr.

Die Mitglieder des Hochschulrats werden für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt. In seiner konstituierenden Sitzung am 1. April 2008 hat der Hochschulrat der Universität Bonn Dr. Jörg Haas zum Vorsitzenden und Prof. Dr. Eva Geulen und Dr. Georg Schütte zu dessen Stellvertretern gewählt. Am 5. Mai 2008 hat der Hochschulrat seine  Geschäftsordnung beschlossen.

Nach dem Ausscheiden von Dr. Georg Schütte aus dem Hochschulrat am 15. Dezember 2009 ist Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Helmut Schwarz als Nachfolger in den Hochschulrat gewählt worden. Dr. Monika Wulf-Mathies hat den stellvertretenden Vorsitz von Dr. Schütte übernommen.