Der Hochschulrat
Der Hochschulrat ist ein neues, durch das Hochschulfreiheitsgesetz festgelegtes Universitätsgremium. Es berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu den Aufgaben des Gremiums gehört auch die Wahl der Mitglieder des Rektorates. Der Hochschulrat tagt mindestens viermal im Jahr.
Die Mitglieder des Hochschulrats werden für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt. In seiner konstituierenden Sitzung am 1. April 2008 hat der Hochschulrat der Universität Bonn Dr. Jörg Haas zum Vorsitzenden und Prof. Dr. Eva Geulen und Dr. Georg Schütte zu dessen Stellvertretern gewählt. Am 5. Mai 2008 hat der Hochschulrat seine Geschäftsordnung beschlossen.
Nach dem Ausscheiden von Dr. Georg Schütte aus dem Hochschulrat am 15. Dezember 2009 ist Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Helmut Schwarz als Nachfolger in den Hochschulrat gewählt worden. Dr. Monika Wulf-Mathies hat den stellvertretenden Vorsitz von Dr. Schütte übernommen.

Liste der Mitglieder des Hochschulrats
Jahresbericht 2011