Aufgaben
Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören nach § 21 des Hochschulgesetzes insbesondere:
- die Wahl der Mitglieder des Rektorats;
- die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Entwurf der Zielvereinbarung;
- die Zustimmung zum Wirtschaftsplan;
- die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Rektorats und zu den Evaluationsberichten;
- Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind;
- die Entlastung des Rektorats.

Liste der Mitglieder des Hochschulrats
Jahresbericht 2011