Sparmaßnahmen in der Philosophischen Fakultät
Innerhalb und außerhalb der Universität wird in diesen Tagen viel über Sparmaßnahmen an der Philosophischen Fakultät gesprochen. Dabei machen Gerüchte die Runde, die sich auch aus einem Mangel an Informationen nähren. Um die Zusammenhänge und Hintergründe transparent zu machen, hat die Universität hier eine Reihe von Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Sie möchte damit einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte leisten.
Warum muss die Philosophische Fakultät überhaupt sparen?
Sparzwang ist an den Hochschulen nichts Neues. In den vergangenen Jahren mussten die Hochschulen im Lande immer wieder Budgetkürzungen und Sparrunden über sich ergehen lassen. Der schwerste Schlag ins Kontor war sicher der sogenannte „Qualitätspakt“ von 1999, in dessen Rahmen die NRW-Hochschulen landesweit 2.000 Stellen abgeben mussten. Allein in Bonn wurden damals 158 Stellen „eingesammelt“.
Heute muss nicht nur die Philosophische Fakultät mit weniger Geld auskommen, die ganze Universität ist von - durch das Land NRW veranlassten - Sparmaßnahmen betroffen, die vom Rektorat im Jahr 2007 durch entsprechenden Beschluss umgesetzt wurden. Damals zeichnete sich für die Universität Bonn eine Finanzierungslücke von 7,5 Millionen Euro ab.
Die Ursachen dafür waren vielfältig: So hatte das Land Tarifsteigerungen im Öffentlichen Dienst nicht vollständig übernommen, die Mittelzuweisungen im Zug der sog. Leistungsorientierten Mittelvergabe fielen für Bonn geringer aus als in den Vorjahren und die tariflich geregelte Verlängerung der Arbeitszeiten von Beamten und Angestellten führte formal zu einem Stellenüberhang, weil rechnerisch weniger Mitarbeiter, die länger arbeiten, erforderlich sind, um die selbe Arbeitsmenge zu verrichten. Auch musste die Universität Mehrkosten durch gestiegene Preise insbesondere für Energie zum Teil aus eigener Tasche tragen. Darüber hinaus hatte die Einführung von Globalhaushalten und die damit gewonnene Handlungsfreiheit ihren Preis, weil der Finanzminister den Universitäten die bisherigen Budgets nicht in voller Höhe überließ, sondern einen pauschalen Abschlag von einigen Prozent einbehielt.
Müssen alle Fakultäten einen Sparbeitrag erbringen?
Von den universitären Sparplänen sind im Prinzip alle Fakultäten und die zentralen Einrichtungen betroffen. Das Rektorat hatte jedoch 2007 beschlossen, die in der Forschung besonders erfolgreichen Fächer von der Sparrunde weitgehend zu befreien, um die hier in den vergangenen Jahren geleisteten Anstrengungen nicht durch Einsparungen zunichte zu machen.
Da die Personalmittel der Medizinischen Fakultät in einem separaten Haushalt in Eigenregie geführt werden, hat die Fakultät keinen Anteil an dem 7,5-Millionen-Sparprogramm, sie muss aber ihrerseits mit Mindereinnahmen und Mehrausgaben fertig werden.
Wie können die betroffenen Bereiche ihre Einsparungen aufbringen?
Die einzusparenden Beträge können aus Sachmitteln kommen oder durch die Nichtbesetzung frei werdender Stellen verfügbar gemacht werden. Setzt man für eine durchschnittliche Wissenschaftlerstelle einen Betrag von 50.000 Euro an, so entsprechen 7,5 Millionen Euro rund 150 künftig frei bleibenden „Stellen“.
Wie sind die Sparlasten universitätsweit verteilt?
Um die Gesamtsumme von 7,5 Millionen Euro aufzubringen, müssen alle Bereiche der Universität einen Beitrag leisten, d.h. neben den Fakultäten auch die Universitätsverwaltung und zentrale Einrichtungen wie das Rechenzentrum und die Universitätsbibliothek. Die zentralen Bereiche haben dabei mit dem Gegenwert von 42 Stellen den größten Anteil an der aufzubringenden Gesamtsumme.
Die Gesamtsparsumme verteilt sich folgendermaßen:
Zentrale Bereiche: 2,10 Millionen Euro (= 42 „Stellen“) *
Philosophische Fakultät: 1,95 Millionen Euro (= 39 „Stellen“)
Landwirtschaftliche Fakultät: 1,60 Millionen Euro (= 32 „Stellen“)
Math.-Naturwiss. Fakultät: 1,30 Millionen Euro (= 26 „Stellen“)
Rechts- und Staatswiss. Fakultät: 0,45 Millionen Euro (= 9 „Stellen“)
Katholisch-Theologische Fakultät: 0,05 Millionen Euro (= 1 „Stelle“)
Evangelisch-Theologische Fakultät: 0,05 Millionen Euro (= 1 „Stelle“)
Gesamt: 7,5 Millionen Euro (= 150 „Stellen“)
* 1 „Stelle“ = 50.000 Euro
Muss die Philosophische Fakultät für die in der Exzellenzinitiative erfolgreichen Fächer mitbezahlen?
Hier werden zwei Dinge in einen Topf geworfen. Der Sparbeschluss von 2007 ist wie oben beschrieben dem Ausgleich eines Defizits im Universitätsbudget geschuldet. Eine weitgehende Schonung gibt es laut einem strategischen Beschluss des Rektorats nur für die im Hochschulentwicklungsplan festgeschriebenen Schwerpunktfächer (s.u.), die in der Forschung international besonders sichtbar sind und damit einen wesentlichen Beitrag zur Reputation der Universität Bonn als Forschungsuniversität leisten. Dass die in der Exzellenzinitiative erfolgreichen Vorhaben auch aus diesen Schwerpunktbereichen kommen, verwundert daher nicht. Der Sparzwang und die Exzellenzinitiative stehen also nur indirekt in einem Zusammenhang.
Um welche Schwerpunktfächer geht es, die von den Einsparungen ausgenommen sind?
Im Hochschulentwicklungsplan der Universität Bonn sind folgende wissenschaftlichen Schwerpunktbereiche festgelegt, die das Profil der Universität prägen:
- Mathematik
- Ökonomie
- Physik/Astronomie
- Chemie
- Biowissenschaften, Genetische Medizin, Neurowissenschaften
- Philosophie/Ethik
- Pharmaforschung
Sind Fakultäten mit Schwerpunktfächern automatisch aus dem Schneider?
Ein großer Teil der Schwerpunktfächer gehört der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät an. Aber nicht alle Fächer dieser Fakultät sind auch durch den Rektoratsbeschluss von Einsparungen auszunehmen. Auch sie muss mit 1,3 Millionen Euro einen hohen Beitrag zu der Gesamtsparsumme leisten. Darüber hinaus ist die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät zu einem erheblichen Teil mit der Folgefinanzierung der Exzellenzprojekte belastet. Mit der Förderung von Exzellenzclustern und Graduiertenschulen ist nämlich die Verpflichtung verbunden, die Projekte nach Auslaufen der Förderung durch Bund und Länder zu finanzieren. Das Rektorat hat zwar einen Millionenbetrag als Unterstützung zugesagt. Was aber über diesen Zuschuss hinausgeht, muss die jeweilige Fakultät selbst aufbringen. Diese Belastung trifft Fakultäten nicht, in denen keine solchen Projekte angesiedelt sind.
Die Angst vor Stellenstreichungen geht um. Zu recht?
Die Entscheidung, in welcher Weise der Sparbetrag aufgebracht wird, liegt bei den Fakultäten selbst. Dies gilt um so mehr, seit in der Universität Bonn durch die sogenannte dezentrale Personalmittelbudgetierung die Verantwortung und Entscheidung über die Verwendung von Personalmitteln auf die Fakultäten übergegangen ist. Die Universität stellt den Fakultäten hierzu einen definierten Betrag zur Verfügung, den diese nach eigenem Ermessen verwenden können. Weil Universität und Fakultäten einen Großteil ihres Geldes in Personal investieren, sind Einsparungen ganz ohne Personalabbau schwierig. Aber niemand, der unbefristet an der Universität beschäftigt ist, kann aus Einsparungsgründen entlassen werden - „betriebsbedingte Kündigungen“ wie in der freien Wirtschaft gibt es an der Universität nicht.
Was gibt es für Alternativen zum Stellenabbau?
Die Stilllegung von Stellen ist nur ein letztes Mittel. Viele Fakultäten haben kreative Wege gefunden, weitgehend ohne sie auszukommen. Freiwerdende Stellen nicht sofort wiederzubesetzen, ist eine Möglichkeit. Auch das Land sparte früher Millionen ein, indem es bei Ebbe in der Staatskasse landesweite „Wiederbesetzungssperren“ von einigen Monaten bis zu 1-2 Jahren verhängte. So spart auch eine Fakultät schon Geld, wenn freiwerdende Stellen nur für eine gewisse Zeit, etwa für einige Monate, unbesetzt bleiben. Weil Einstellungsverfahren sich oft über Monate hinziehen und Stellen so zwischenzeitlich unbesetzt bleiben, wenn keine geeigneten Stelleninhaber gefunden werden, besteht in den großen Fakultäten hier einiges an Sparpotential, zumal die Personalfluktuation an Universitäten höher ist, als bei anderen öffentlichen Einrichtungen. Zwei weitere, erfolgreiche Beispiele: Die Landwirtschaftliche Fakultät fasste ihre Versuchsgüter in einer neuen Struktur zusammen und sparte so doppelt vorhandene Kapazitäten ein. Die Universitätsverwaltung fasste die früher zahlreichen Hausmeister-Stellen einzelner Institute zu effizienteren „Hausmeister-Clustern“ zusammen, die gemeinsam mehrere Institute betreuen.
Was bedeuten die Sparmaßnahmen für die Lehre?
An der Lehre zu sparen, ist aus vielen Gründen derzeit keine Option: Die Zahl der Dozenten und die Zahl der Studierenden, die von ihnen unterrichtet werden, ist unter anderem über die Kapazitätsverordnung und die bei den Akkreditierungen der Studiengänge definierten Betreuungsschlüssel festgelegt. Die Universität ist gegenüber dem Land in der Pflicht, eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen anzubieten. Darüber hinaus haben Land, Bund und Universitäten die Schaffung zusätzlicher Studienplätze vereinbart; das Studienplatzangebot muss also sogar noch weiter ausgebaut werden. Und: Durch die erfolgreiche Bewerbung der Universität Bonn im Wettbewerb „Qualität der Lehre“ fließen in den kommenden Jahren rund 15 Millionen Euro zusätzlich in diesen Bereich.
Müssen kleine Fächer nun ums Überleben fürchten?
Niemand schreibt der Philosophischen Fakultät vor, dass sie den Rotstift bei den kleinen Fächern (z.B. Fächer mit einem oder zwei Professoren) ansetzen muss. Sie könnte genauso den großen Fächern mit vielen Professoren auferlegen, Stellen einzusparen. Die Fakultät könnte ein ganzes Fach auch nicht „einfach so“ aufgeben, selbst wenn sie das wollte. Denn dies bedarf der Zustimmung des Rektorats und des Ministeriums und müsste gut begründet sein. Gerade bei den Kleinen Fächern gibt es überregionale Absprachen mit dem Ziel, die Fächervielfalt im Land zu erhalten. Dies heißt aber nicht, dass jedes Fach an jedem Standort erhalten bleiben muss. Wie die Philosophische Fakultät sich letztlich entscheidet, wissen wir heute noch nicht. Sie will noch in diesem Semester ein neues Strukturkonzept vorlegen.
Ist die Philosophische Fakultät in ihrem Bestand bedroht?
Nein. Die Philosophische Fakultät verfügte am Stichtag 1.12.2010 über insgesamt 469 Stellenäquivalente, darunter 95 Professoren und 262 wissenschaftliche Mitarbeiter. Nichtsdestotrotz sind die anstehenden Mitteleinsparungen aber schon deshalb sehr schmerzhaft, weil alle Fakultäten bereits in früheren Sparrunden einen Großteil ihrer Reserven aufgebraucht haben.
Welche weiteren Effekte hat der Sparzwang?
Not macht bekanntlich erfinderisch. Die Landwirtschaftliche Fakultät, die den Gegenwert von 32 „Stellen“ einsparen muss, hat etwa unter dem Druck der Sparauflagen ihre bisherige Strategie geändert. Statt unter dem Motto „vom Acker bis zum Teller“ alle Facetten der Agrar- und Lebensmittelwissenschaften gleichermaßen zu bearbeiten, konzentriert sie inzwischen ihre Anstrengungen auf die in der Forschung besonders ausgewiesenen und erfolgreichen Bereiche. Dort wurden sogar neue „Profilprofessuren“ geschaffen. Gleichzeitig vermied die Fakultät es aber, die für die forschungsnahe Lehre in allen Bereichen erforderliche Mindestausstattung zu unterschreiten. Auf diese Weise konnte sich die Landwirtschaftliche Fakultät in kurzer Zeit neu aufstellen. Sie ist in der Forschung heute erfolgreicher denn je und das Interesse an ihren Studiengängen ist fortgesetzt sehr hoch. Die jüngsten Bewerber- und Einschreibezahlen sprechen ebenso für sich wie die beiden Forschergruppen, die Wissenschaftler der Landwirtschaftlichen Fakultät erst vor kurzem einwarben. Die Spardiskussion kann daher auch Anstoß zu Diskussionen geben, die eine erfolgreiche Neustrukturierung von Fakultäten zum Ergebnis haben. Dies soll natürlich nicht verdecken, dass auch die Universität Bonn unterfinanziert ist.
Soll die Universität Bonn, wie in der FAZ zu lesen war, in eine Technische Universität umgewandelt werden?
Nein!
Am Mittwoch, 1. Februar 2012, hat der Fakultätsrat der
Philosophischen Fakultät mit großer Mehrheit seinen Sparplan
beschlossen. Er regelt die Verteilung des Spardeputats auf die Institute
der Fakultät und sieht die Auflösung der Arbeitsbereiche Slavistik und
'Sprache und Kommunikation' und die Einstellung der Module Mongolistik
und Lusitanistik vor. In einem Offenen Brief fordert der Fakultätsrat
nun im Gegenzug Planungssicherheit und keine weiteren Kürzungen.
