Der Senat der Universität Bonn
Die Aufgaben des Senats sind durch das Hochschulgesetz und die Grundordnung der Universität Bonn geregelt. Gemäß § 22 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) ist der Senat für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
- Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Präsidiums und Empfehlung ihrer Abwahl gegenüber dem Hochschulrat;
- Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums;
- Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt;
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der Medizinischen Einrichtungen.
Dem Senat gehören 12 Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer, 4 Vertreter der akademischen Mitarbeiter, 4 Studierendenvertreter und 3 Vertreter der Gruppe der Beschäftigten aus Technik und Verwaltung an; nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind die Mitglieder des Rektorates, die Dekane der Fakultäten, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die Vorsitzende des Personalrats sowie der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses.
Gemäß § 22 Abs. 2 HG gehören dem Senat in der Amtsperiode April 2011 bis März 2012 folgende Mitglieder an:
Liste der Senatsmitglieder (pdf-Datei)
Weitere Informationen:
- Ergebnisse der Wahlen zum Senat der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Wintersemester 2010/2011 (Amtl. Bek. Nr. 1 vom 28.01.2011)
- Ergebnisse der Nachwahlen (Amtl. Beknntmachungen Nr. 26 vom 23.11.2010)
- Ergebnisse der Wahlen des Wintersemesters 2009/2010 (Amtl. Bek. Nr. 4 vom 01.02.2010)
- Die Geschäftsordnung des Senates
Vorsitz des Senates
Vorsitzender: Prof. Dr. Nicolas Wernert
Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Heiner Kuhlmann
Sitzungstermine des Wintersemesters 2011/12
10. November 2011, 8. Dezember 2011 und 2. Februar 2012
Tagesordnung der Senatssitzung
2. Februar 2012
Der Senat kann im Rahmen seiner Zuständigkeit beratende Kommissionen einsetzen und bestimmt je nach Aufgabenkreis der Kommission ihre Zusammensetzung. Dabei ist jede Gruppe durch mindestens ein Mitglied vertreten.
