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Wissenswertes über Studienbeiträge
Von 2007 bis 2011 hat die Universität Bonn neben dem Sozialbeitrag Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben. Die dadurch erzielten Beträge wurden zur Verbesserung des Studiums und der Studienbedingungen verwendet, und zwar zu einem Fünftel für fakultätsübergreifende Maßnahmen, während der Rest für die Verbesserung der Lehre in den Fakultäten und Instituten bestimmt war. Informieren Sie sich hier über die TOP 10 Maßnahmen, die aus Studienbeiträgen in Bonn finanziert wurden, und über weitere Beispiele zentraler und dezentraler Maßnahmen. Der nordrhein-westfälische Landtag hat in der Plenarsitzung vom 24.02.2011 die Abschaffung der Studienbeiträge zum Wintersemester 2011/12 beschlossen. Die Landesregierung hat gesetzlich geregelt, dass die Hochschulen anstelle der bisherigen Gebühren jährlich sogenannte Qualitätsverbesserungsmittel erhalten werden. Landesweit sollen dafür mindestens 249 Millionen Euro als Ausgleich für den Wegfall der Studiengebühren bereitgestellt werden, die nach der Zahl der Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit verteilt werden. Für Bonn bedeutet das für das Wintersemester 2010/2011 eine Summe von rund 7 Millionen Euro.
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