Öffnungszeiten und Benutzungsmodalitäten
Das Universitätsarchiv hat montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 15:00 geöffnet. Es befindet sich im Erdgeschoß des Hauptgebäudes der Universität, Am Hof 1. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Die Benutzung ist kostenlos.
Archivalien und Bücher stehen allen Interessierten während der Öffnungszeiten des Archivs zur Nutzung zur Verfügung. Kopien können nur in eingeschränktem Umfang angefertigt werden und sind kostenpflichtig, das Photographieren mit Digitalkameras ohne Blitzlicht ist erlaubt.
Die Benutzungsmodalitäten werden durch die Benutzungsordnung des Universitätsarchivs vom 22. Oktober 1996 geregelt, die im Internet einsehbar ist. Die Sperrfristen der Archivalien richten sich in der Regel nach dem Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet, daß auf allen Akten eine generelle Sperrfrist von 30 Jahren nach Ende der Laufzeit liegt. Bei personenbezogenen Akten muß zusätzlich sichergestellt sein, daß die betreffende Person seit wenigstens 10 Jahren verstorben ist. Nur in Fällen, in denen das Todesdatum nicht zu ermitteln ist, kann ersatzweise die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt der betreffenden Person enden.
