Individuelle Maßnahmen
Die individuellen Maßnahmen und Integrationsmaßnahmen richten sich an erfahrene Forscher ("experienced researchers": abgeschlossene Promotion oder mindestens 4 Jahre Forschungserfahrung), die gemeinsam mit einer Gasteinrichtung einen Antrag einreichen.
Individuelle Maßnahmen
Die individuellen Maßnahmen ("Fellowships") dienen der Unterstützung der Karriereentwicklung.
Intra-European Fellowships for Career Development (IEF)
Ziel dieser Maßnahme ist es, Forscher (je nach Karrierestufe und individuellem Ausbildungsbedarf) zu unterstützen bzw. ihnen einen Wiedereinstieg nach einer Pause zu erleichtern. Die Forscher sollen die bestmögliche Ausbildung im multi- bzw. interdisziplinären Umfeld erhalten, um eine führende Position anstreben zu können.
Wer stellt den Antrag:
- erfahrene Wissenschaftler aus einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat
- gemeinsam mit einer Gasteinrichtung (Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen) aus einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat
Umsetzung des Projekts:
Antragsteller reichen eine eigene Projektidee (offene Themenwahl) in Absprache mit der Gasteinrichtung bei der Europäischen Kommission ein. Die Gasteinrichtung muss in einem anderen Land als dem Herkunftsland des Forschers etabliert sein. Um die aktive Gestaltung ihrer wissenschaftlichen Laufbahn zu fördern, sind die Teilnehmer aufgefordert, gemeinsam mit ihrer Gasteinrichtung einen persönlichen Karriereentwicklungsplan zu verfassen.
Wer ist teilnahmeberechtigt:
- erfahrene Wissenschaftler aus einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat mit mindestens 4 Jahren aktiver Forschungserfahrung nach Beendigung des Studiums oder abgeschlossener Promotion
- erfahrene Wissenschaftler aus Drittländern, die innerhalb der letzten 4 Jahre bereits 3 Jahre in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat gelebt/gearbeitet haben
Projektdauer und Budget:
- Projektdauer: 12-24 Monate
- Zusammensetzung des Budgets pro Projekt: Gehalt, Mobilitätszulage der Forscher, Laufbahnorientierungszuschuss (bei einem Aufenthalt von mindestens 1 Jahr), Zuschuss zu den Projektkosten (z.B. Trainingsaktivitäten, Konferenzteilnahmen)
International Outgoing Fellowships for Career Development (IOF)
Wissenschaftler aus einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat erhalten im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Möglichkeit, ihre internationale Forschungserfahrung in einem Drittland zu vertiefen. Das Projekt beinhaltet einen Auslandsaufenthalt und eine verpflichtende Rückkehrphase innerhalb Europas. Das Forschungs-/Trainingsprojekt umfasst beide Phasen. Das im Drittland neu erworbene Wissen soll in europäischen Einrichtungen Anwendung finden. Die Gasteinrichtungen kommen den individuellen Bedürfnissen der Forscher nach. Die Förderung soll einen Beitrag zur beruflichen Unabhängigkeit der Bewerber leisten.
Wer stellt den Antrag:
- Wissenschaftler aus einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat
- Gasteinrichtung (Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen) aus einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat
Die Verträge werden mit der europäischen Rückkehrorganisation für die gesamte Dauer des Projekts (inklusive Rückkehrphase) geschlossen.
Umsetzung des Projekts:
Wissenschaftler reichen eine Projektidee (offene Themenwahl) in Absprache mit der Rückkehrorganisation bei der Europäischen Kommission ein. Um die aktive Gestaltung ihrer wissenschaftlichen Laufbahn zu fördern, sind die Teilnehmer aufgefordert, gemeinsam mit ihren Betreuern einen persönlichen Karriereentwicklungsplan zu verfassen.
Wer ist teilnahmeberechtigt:
- erfahrene Wissenschaftler aus einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat mit mindestens 4 Jahren aktiver Forschungserfahrung nach Beendigung des Studiums oder abgeschlossener Promotion
- Wissenschaftler aus Drittländern sind dann antragsberechtigt, wenn sie mindestens die letzten 5 Jahre vor der Einreichungsfrist in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat gewohnt und gearbeitet haben.
Projektdauer und Budget:
- maximale Projektdauer: 36 Monate
- Mobilitätsphase > 12-24 Monate
- Rückkehrphase > 12 Monate (im direkten Anschluss an die Mobilitätsphase)
- Zusammensetzung des Budgets pro Projekt: Gehalt, Mobilitätszulage der Forscher (die Mobilitätszulage wird bei der Rückkehr ins Heimatland nicht gewährt), Zuschuss zu den Projektkosten (z.B. Trainingsaktivitäten, Konferenzteilnahmen)
International Incoming Fellowships (IFF)
Exzellente erfahrene Forscher aus Drittländern sollen mit dieser Maßnahme zu Forschungs- und Ausbildungszwecken in einen EU-Mitgliedstaat oder einen assoziierten Staat kommen. Ziel ist es, eine langfristige internationale Zusammenarbeit zu etablieren, von der beide Partner profitieren können. Im Falle von Forschern aus Entwicklungs- und Schwellenländern (International Cooperation Partner Countries, ICPC) wird die finanzielle Unterstützung der Rückkehr in Betracht gezogen.
Wer stellt den Antrag:
- Wissenschaftler jeder Nationalität aus einem Drittland (exklusive Forscher aus Drittländern, die durch ihren langfristigen Aufenthalt innerhalb eines EU-Mitgliedstaats oder assoziierten Staats als Europäer angesehen werden)
- Gasteinrichtung (Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen) aus einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat
- eventuell Rückkehrorganisation in einem ICPC-Land
Die Ausarbeitung des Projektvorschlags erfolgt durch den Forscher in Kooperation mit der Gasteinrichtung. Verträge werden mit der Gasteinrichtung abgeschlossen. Im Falle der Förderung der Rückkehr ins Heimatland wird ein Vertrag mit der Rückkehrorganisation abgeschlossen, wobei die Rückkehrorganisation zur effektiven Umsetzung der Rückkehrphase verpflichtet ist.
Umsetzung des Projekts:
Der Forscher reicht die eigene Projektidee (offene Themenwahl) in Absprache mit der Gasteinrichtung bei der Europäischen Kommission ein. In Ausnahmefällen wird eine Rückkehrphase im Projektantrag berücksichtigt. Die Rückkehrphase sollte spätestens 6 Monate nach Ende der Mobilitätsphase starten.
Wer ist teilnahmeberechtigt:
- erfahrene Wissenschaftler aus einem Drittland mit mindestens 4 Jahren aktiver Forschungserfahrung nach Beendigung des Studiums oder abgeschlossener Promotion
- Forscher aus Drittländern, die durch ihren langfristigen Aufenthalt innerhalb eines EU-Mitgliedstaats oder assoziierten Staats als Europäer angesehen werden sind nicht zugelassen
- Projektdauer: 12-24 (36) Monate (ab dem im Vertrag genannten Anfangsdatum)
- Mobilitätsphase > 12-24 Monate
- Rückkehrphase > 12 Monate (in Ausnahmefällen)
- Bei einer möglichen Rückkehr ins Heimatland: Die Förderung pro Projekt gilt als Beitrag zu den Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Reintegration des Forschers entstehen. Die Summe wird mit 15.000 Euro/Forscher für maximal ein Jahr angegeben.
Integrationsmaßnahmen
Die Integrationsmaßnahmen dienen der (Wieder-) Eingliederung von Forschern in das Forschungssystem in einem europäischen Land.
Career Integration Grants (CIG)
Im Marie Curie-Arbeitsprogramm 2011 wurden die European Reintegration Grants (ERG) und die International Reintegration Grants (IRG) in die sogenannten Career Integration Grants (CIG) zusammengeführt.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Forscher, denen nach einer Mobilitätsphase (Aufenthalt in Europa oder in einem Drittstaat) eine feste Anstellung in Europa angeboten wurde, bei der dauerhaften beruflichen (Wieder-)Eingliederung in die europäische Forschungslandschaft zu unterstützen.
Wer stellt den Antrag:
- erfahrene Wissenschaftler jeder Nationalität, die sich in den letzten 3 Jahren nicht länger als 12 Monate im Gastland aufgehalten haben
- gemeinsam mit einer Gasteinrichtung (Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen) aus einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat
- Forscher reichen den Projektantrag (offene Themenwahl) in Absprache mit der Gasteinrichtung bei der Europäischen Kommission ein. Die Gasteinrichtung muss in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat (inklusive dem Heimatland des Forschers) angesiedelt sein. Zwischen der Gasteinrichtung und dem Forscher wird ein Arbeitsvertrag für mindestens die beantragte Projektlaufzeit abgeschlossen. Der Projektantrag muss in der ersten Hälfte des letzten Jahres der vorangegangenen Mobilitätsmaßnahme eingereicht werden.
Wer ist teilnahmeberechtigt:
- erfahrene Wissenschaftler jeder Nationalität mit mindestens 4 Jahren aktiver Vollzeit-Forschungserfahrung nach Beendigung des Studiums oder abgeschlossener Promotion, die sich in den letzten 3 Jahren (zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist) nicht länger als 12 Monate im Land der Gasteinrichtung aufgehalten haben
- Wissenschaftler, die bereits von einem FP6 oder FP7 Reintegration Grant profitiert haben oder gerade profitieren, sind NICHT antragsberechtigt.
Projektdauer und Budget:
- Projektdauer: 2-4 Jahre
- Die Förderung pro Projekt beläuft sich pauschal auf 25.000 Euro/Jahr. Mit diesem Pauschalbetrag können Kosten wie z.B. Gehaltskosten, Kosten für Geräte und Verbrauchsmaterialien, Reisekosten, Managementkosten, etc. gedeckt werden.
