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Institutionelle Maßnahmen

Die institutionellen Maßnahmen richten sich an Einrichtungen, die in der Regel gemeinsam mit anderen Einrichtungen einen Antrag stellen. Individuelle Forscher haben keine Möglichkeit, sich direkt bei der EU für diese Maßnahmen zu bewerben. Sie können sich aber direkt bei der durchführenden Einrichtung auf offene Stellen bewerben.

Initial Training Networks (ITN)

ITN sind internaionale Netzwerke zur strukturierten Forschungsausbildung von Nachwuchswissenschaftlern. Forschungseinrichtungen haben in dieser Maßnahme die Möglichkeit, Nachwuchswissenschaftler unmittelbar nach dem Studienabschluss im Rahmen eines selbst entwickelten Ausbildungsprogramms in die eigenen Forschungsaktivitäten einzubinden. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Förderung von Nachwuchswissenschaftlern (Doktoranden und Postdocs). Erfahrene Wissenschafter werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls unterstützt. Die Etablierung von Lehrstühlen sowie die Organisation von speziellen Trainingsveranstaltungen (z.B. Summer Schools und Konferenzen) werden ebenfalls gefördert.

Die Fördermaßnahme entspricht den Marie Curie-Maßnahmen im 6. FRP: Marie Curie Research Training Networks (RTN), MC Host Fellowships for Early Stage Research Training (EST), MC Large conferences (LCF), MC Series of events (SCF), MC Chairs (EXC).

Mit der neuen Ausschreibung für das "Initial Training of Researchers" am 20. Juli 2011 gab es einige Neuerungen. Während Institutionen bisher die sogenannten Multi-ITNs und Mono-ITNs beantragen konnten, können bei der aktuellen Ausschreibung Multi-ITNs und die sogenannten "Innovative Doctoral Programmes (IDP) und "European Industrial Doctorates (EID)" beantragt werden.

Multi-ITNs

  • mind. 3 Einrichtungen und assoziierte Partner aus verschiedenen Ländern, Sektoren und Disziplinen
  • kurzzeitige Abordnung von Nachwuchswissenschaftlern ("early stage researcher")
  • Netzwerkaktivitäten
  • "innovative skills" (wissenschaftliche und transversale Fähigkeiten)

Innovative Doctoral Programmes (IDP)

  • 1 Einrichtung und assoziierte Partner aus verschiedenen Ländern, Sektoren und Disziplinen
  • innovatives Trainingsprogramm: international, interdisziplinäre, intersektoral
  • "innovative skills" (wissenschaftliche und transversale Fähigkeiten)
  • Qualität und Quantität der Supervision der Doktoranden

European Industrial Doctorates (EID)

  • 2 Einrichtungen (eine aus jedem Sektor: Universität/Laboratorium und Industrie) und assoziierte Partner
  • jeder Forscher muss in einem Doktorandenprogramm eingeschrieben sein, bei mind. einer der beiden Einrichtungen angestellt sein, mind. 50% der Arbeitszeit im privaten Sektor verbringen, gemeinsam durch beide Einrichtungen betreut werden
  • 1 bis 5 Forscher pro Projekt

Wer stellt den Antrag:

  • Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen
  • Einbindung von Unternehmen erforderlich (Einbindung als offizieller Netzwerkpartner, als Anbieter von Modulen zur Forscherausbildung oder als Mitglied im Aufsichtsrat des Netzwerks)

Umsetzung des Projekts:

Um den Nachwuchsforschern die bestmögliche Ausbildung bieten zu können, muss ein gemeinsames Trainingskonzept aufgestellt werden. Dieses Trainingskonzept sollte neben dem individuellen Ausbildungsprojekt zusätzlich Trainingsmodule (z. B. Projektmanagement, Programmfinanzierung, Verwertung von Forschungsergebnissen, Unternehmensführung) anbieten. Das Trainingskonzept wird abgerundet durch einen gegenseitigen Forscheraustausch, gemeinsame Konferenzen und die gegenseitige Anerkennung des erworbenen Wissens (wenn möglich durch Diplome und Preise).

Wer ist teilnahmeberechtigt:

  • Nachwuchswissenschaftler aus EU-Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten oder Drittländern in den ersten vier ("early-stage researcher") bzw. fünf ("experienced researcher") Forschungsjahren nach Studienabschluss.
  • Gastwissenschaftler zu Ausbildungszwecken und zum Wissenstransfer (mehrere Aufenthalte mit einer Dauer von jeweils mindestens einem Monat möglich).

Im Mittelpunkt dieser Maßnahme steht die Förderung der Ausbildungsmöglichkeiten für junge Wissenschaftler. Erfahrene Wissenschaftler werden für den Wissenstransfer eingesetzt und profitieren nicht von den Ausbildungsmaßnahmen. Um die aktive Gestaltung ihrer wissenschaftlichen Laufbahn zu fördern, sind die Teilnehmer aufgefordert, gemeinsam mit ihren Betreuern einen persönlichen Karriereentwicklungsplan zu verfassen.

Projektdauer und Budget:

  • maximale Projektdauer: 4 Jahre (ab dem im Vertrag genannten Anfangsdatum); innerhalb dieses Zeitraums können Wissenschaftler für einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu 3 Jahren angestellt werden
  • Zusammensetzung des Budgets pro Projekt: Gehalt, Mobilitätszulage der Forscher, Laufbahnorientierungszuschuss (bei einem Aufenthalt von mindestens 1 Jahr), Gehälter der Gastwissenschaftler, Zuschuss zu den Netzwerkkosten (z.B. Projektkosten, Organisation von Veranstaltungen, Trainingsaktivitäten, Lehrmaterial, Jobausschreibungen, Netzwerkaktivitäten)

 

Industry-Academia Partnerships and Pathways (IAPP)

Durch die Stärkung und den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Akademia soll die sektorübergreifende Mobilität vor allem zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen gefördert werden. Es werden dabei Aktivitäten wie der gegenseitige Personalaustausch, die temporäre Aufnahme externer Experten, die gemeinsame Organisation von Workshops und Konferenzen sowie die Anbahnung künftiger gemeinsamer Forschungsprojekte unterstützt.

Wer stellt den Antrag:

  • Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen
  • mindestens je eine Einrichtung aus dem industriellen und aus dem akademischen Sektor in zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten

Umsetzung des Projekts:

Ziel dieser Maßnahme ist es, lang anhaltende Partnerschaften zwischen den teilnehmenden Institutionen zum gegenseitigen Personal- und Wissensaustausch und zur Bildung gemeinsamer Synergien zu begründen und auszubauen. Das Projekt kann entweder vom universitären oder industriellen Partner koordiniert werden.

Wer ist teilnahmeberechtigt:

  • Nachwuchswissenschaftler und erfahrene Wissenschaftler, die mindestens 1 Jahr in der jeweiligen Organisation tätig waren (ggf. auch technisches und administratives Personal)
  • neu rekrutiertes externes Personal: erfahrene Wissenschaftler aus dem Ausland (nicht aus dem Land in dem sich die Gasteinrichtung befindet).

Die sendende Organisation muss sich vertraglich verpflichten, den entsendeten Forscher mindestens 1 Jahr nach der Entsendungsphase anzustellen.

Projektdauer und Budget:

  • Projektdauer: 3-4 Jahre (ab dem im Vertrag genannten Anfangsdatum); innerhalb dieses Zeitraums kann internes Personal für einen Zeitraum von 2 Monaten bis zu 2 Jahren entsendet werden; externe Experten können zwischen 1 und 2 Jahren beschäftigt werden
  • Zusammensetzung des Budgets pro Projekt: Gehalt, Mobilitätszulage der Forscher (sowohl internes als auch externes Personal), Zuschuss zu den Projektkosten (z.B. Stellenausschreibungen, Konferenzteilnahmegebühren, Meetings), Netzwerkaktivitäten (z.B. gemeinsame Organisation von Workshops und Konferenzen), Zuschuss für KMUs für kleinere Ausstattungen, die für die Durchführung des Projekts notwendig sind

International Research Staff Exchange Scheme (IRSES)

 Mit dieser  Maßnahme werden internationale Netzwerkbildung und Austausch von wissenschaftlichem Personal zwischen europäischen Forschungseinrichtungen und Organisationen aus teilnahmeberechtigten Drittländern gefördert. Im Gegensatz zu den anderen Marie Curie-Aktivitäten, die vor allem die Mobilität einzelner Forscher fördern, soll diese  Maßnahme Forschungseinrichtungen unterstützen, um dauerhafte, forschungsbasierte Programme für Kurzzeitaustausche zu etablieren oder auszubauen.

Wer stellt den Antrag:

  • öffentliche Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • mindestens zwei unabhängige Partner aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten und ein oder mehrere Partner aus Drittländern, die ein S&T-Abkommen mit der EU abgeschlossen haben oder an der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) teilnehmen.

Umsetzung des Projekts:

Die Projektideen können von den Antragstellern frei gewählt werden ("bottum-up"). Die Anträgekönnen mehrmals jährlich zu spezifischen Einreichungsfristen vom Koordinator eingereicht werden, der aus einem Mitgliedstaat oder assoziiertem Staat kommen muss. Der Austausch von Personal erfolgt vonden Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten in ein teilnahmeberechtigtes Drittland und umgekehrt; ein Austausch zwischen den europäischen Partner ist nicht möglich.

Wer ist teilnahmeberechtigt:

  • fest angestellte Nachwuchswissenschaftler und erfahrene Wissenschaftler, in begründeten Fällen auch technisches oder administratives Personal, aus EU-Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten und teilnahmeberechtigten Drittländern

Der Austausch erfolgt in Form einer Abordnung, d.h. das entsandte Personal erhält sein Gehalt weiterhin von seiner Ursprungseinrichtung und hat das Recht, an diese Einrichtung zurückzukehren.

Projektdauer und Budget:

  • Projektdauer: 24-48 Monate, wobei die maximale Dauer des Austausches eines individuellen Teilnehmers auf 12 Monate begrenzt ist.
  • Die Förderung umfasst einen festen Beitrag von 1.900 Euro pro Monat (einschließlich Reisekosten) für Teilnehmer aus EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten während des Aufenthalts in einem teilnahmeberechtigten Drittland. In Ausnahmefällen können auch die Kosten für den Aufenthalt von Personal aus bestimmten Drittländern in Europa erstattet werden.

Co-Funding of Regional, National and International Programmes (COFUND):

Mit dieser Maßnahme werden bereits existierende oder neue regionale und nationaleStipendienprogramme sowie internationale Programme mit dem Ziel gefördert, die transnationale Mobilität erfahrener Wissenschaftler zu ermöglichen.

Wer stellt den Antrag:

  • öffentliche und private Einrichtungen, die Stipendienprogramme fördern und organisieren

Umsetzung des Projekts

Organisationen, die ein transnationales Stipendienprogramm durchführen, reichen einen Projektantrag ein, wobei die Themen frei wählbar sind. Die Programme werden zunächst für die Hälfte der veranschlagten Förderperiode unterstützt; in Abhängigkeit einer positiven Begutachtung erfolgt dann die zweite Förderphase.

Es werden drei Typen transnationaler Mobilität in Betracht gezogen:

  • "Outgoing mobility": Forschungsaufenthalt von Wissenschaftlern aus einem EU-Mitgliedstaat oder assoziiertem Staat in einem anderen Mitgliedstaat, assoziiertem Staat oder Drittland, vorzugsweise mit einer Rückkehrphase
  • "Incoming mobility": Stipendien für ausländische/im Ausland lebende Wissenschaftler aus Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten oder Drittländern zur Verstärkung der internationalen Konkurrenz
  • "Re-integration": Wissenschaftler aus EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten nacheinem Forschungsaufenthalt von mindestens 3 Jahren in einem Drittland, um die langfristige Karriere im Anschluss an diese transnationale Mobilitätssphase zu sichern.

Wer ist teilnahmeberechtigt:

  • erfahrene Wissenschaftler

Projektdauer und Budget:

  • Kofinanzierung: 24-60 Monate
  • Die EU leistet die festgelegte Kofinanzierung von 40% der gesamten Stipendienkosten für förderfähige Wissenschaftler.
Aktuelle COFUND-Projekte: