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7.3 - Finanzen

Ein Überblick über die Abteilung 7.3

 


Öffnungszeiten

Über uns...
 
Wir sind die Abteilung 7.3 "Finanzen" und sind Teil des Forschungsdezernates. Wir sind u.a. für die verwaltungsmäßige Betreuung der Drittmittelvorhaben und den Abschluss von Forschungs- und Entwicklungsverträgen zuständig.
Zu den Drittmittelvorhaben zählen u.a. alle Bewilligungen der DFG, des BMBF, der EU (einschließlich ERC), des DAAD und der VW Stiftung. Nicht zu den Drittmittelvorhaben zählen die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Hochschule ohne Forschungsbezug (z.B. der Verkauf von Skripten oder Postern, der Verkauf von Vermögensgegenständen und die Erstellung von Gutachten etc.), die Landesmittel ohne Forschungsbezug (z.B. HBFG-Mittel, Hochschulpakt-Mittel oder Mittel des Landes zur Verbesserung der Lehre), die Einnahmen aus Patenten, Lizenzen, Sponsoring und die Forschungspauschale der Humboldt Stiftung für Gasteinrichtungen. Für diese Vorhaben ist die Abteilung 5.1 zuständig.
 
Für den Abschluss von Konsortialverträgen, Verbundverträgen und Koordinationsverträgen ist das Justitiariat zuständig. Für den Abschluss von Lizenz, Options, Material Transfer Agreements und anderen Verträgen ohne finanzielle Transfers ist der Bereich Forschungsangelegenheiten (Ansprechpartner Herr Mull 2210) in der Abteilung  7.2 zuständig.  

 

 
 

 

 

Die Mitarbeiter der Abteilung 7.3 sind grundsätzlich zu folgenden Zeiten erreichbar:

   Montag bis Donnerstag  Freitag
 vormittags   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
 nachmittags 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr -
 

Per Fax erreichen Sie uns jederzeit unter : 0228/73-6479

 

 


Drittmittellexikon

 

Abteilungsübergreifende Informationen zur Bewirtschaftung von Drittmittelvorhaben gibt es jetzt auch im Drittmittellexikon im Intranet unter:

https://www3.uni-bonn.de/intranet//themen/drittmittellexikon

 


Was sind Drittmittel?

 

Drittmittelprojekte sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von Mitgliedern der Hochschule im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben durchgeführt und nicht oder nur teilweise aus den der Hochschule zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, sondern mit Beiträgen Dritter (Drittmittel) finanziert werden. Ein Hochschulmitglied ist berechtigt, ein Drittmittelvorhaben in der Hochschule durchzuführen, wenn die Erfüllung anderer Aufgaben der Hochschule dadurch nicht beeinträchtigt werden und entstehende Folgelasten angemessen berücksichtigt sind. Drittmittelprojekte werden auf der Grundlage des § 71 HG abgewickelt. Die Verwaltung der Drittmittel soll danach grundsätzlich über die Hochschule erfolgen, Ausnahmen können nur in besonders begründeten Fällen zugelassen werden. Die von der Hochschule verwalteten Drittmittel sind für den vom Dritten bestimmten Zweck zu verwenden und nach dessen Bedingungen zu bewirtschaften. Die Forschungsergebnisse sind in der Regel in absehbarer Zeit zu veröffentlichen (§ 71 (2) HG). Näheres finden Sie in den "Hinweisen zur Einrichtung und Bewirtschaftung von Drittmittelvorhaben".

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Wie richte ich ein Drittmittelprojekt ein?

 

Drittmittelprojekte sind dem Rektorat über den Dekan anzuzeigen (§ 71 (3) HG). Ein kurzes formloses Schreiben ist ausreichend. Der Anzeige sollten Anträge, Vertragsentwürfe, Projektbeschreibungen oder andere geeignete Unterlagen beigefügt werden. Jeder Anzeige eines Drittmittelprojektes ist auch ein Finanzierungsplan (FP) beizufügen, soweit nicht ein FP nach den Anforderungen des Geldgebers (z.B.: DFG, EU, Bund u. a.) zu erstellen ist. Auf die Vorlage eines FP kann verzichtet werden, wenn für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Drittmittel bis zu 10.000.- Euro ohne nähere Spezifikation nach Personal-, Sach-, und Investitionsmittel bewilligt werden.

Vordruck Finanzierungsplan als PDF

Vordruck Finanzierungsplan als .doc


Mustervertrag für Forschungsvorhaben

Zuständig für den Abschluss von Forschungs- und Entwicklungsverträgen ist die Abteilung 7.3.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit soll bei Projekten, die von privaten Zuwendungsgebern gefördert werden, ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag abgeschlossen werden. Bitte verwenden sie dazu grundsätzlich den Mustervertrag.

Für den Abschluss von Konsortialverträgen, Verbundverträgen und Koordinationsverträgen ist das Justitiariat zuständig. Für den Abschluss von Lizenz, Options, Material Transfer Agreements und anderen Verträgen ohne finanzielle Transfers ist Abteilung 7.2 Erkenntnistransfer und Schutzrechte (Ansprechpartner Herr Mull 2210) zuständig.  
 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Verträgen durch die Beteiligung der erforderlichen Stellen mehrere Wochen

in Anspruch kann. Dies gilt insbesondere für Verträge die vom Mustervertrag abweichen.

Eine unbeschränkte Haftung der Universität in Verträgen wird keinesfalls akzeptiert!

 

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Wer beantwortet allgemeine Fragen zu den Projekten?

Geldgeber/Projekte in alphabetischer Reihenfolge Ansprechpartner Tel.:
Bundesmittel oder Mittel von Projektträgern des BMBF (ohne Phil. und Landw. Fak.) Herr Lohse 7286
Bundesmittel oder Mittel von Projektträgern des BMBF (Phil. Fak.) Herr Röttgen 60368
Bundesmittel oder Mittel von Projektträgern des BMBF (zentrale Einrichtungen) Frau Müller 60388
Bundesmittel oder Mittel von Projektträgern des BMBF (Landw. Fak.) Frau Heil 60056
Bundesmittel von sonstigen Bundesbehörden Frau Senges 7489
Bundesmittel des BMELV oder Mittel von Projektträgern des BMELV Frau Senges  7489
DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) Frau Senges  5710
DFG-Sachbeihilfen:    
Theologische Fakultäten Frau Orth  7612
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Frau Kreutzberg  5852
Philosophische Fakultät Frau Weber  9728
Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät (ausser Fachbereiche Biologie und Erdwissenschaften) Frau Vester  7470
Fachbereiche Biologie und Erdwissenschaften der Mathematisch Naturwissenschaftlichen Fakultät Frau Ziemecki  5710
Landwirtschaftliche Fakultät
Frau Kornatz
 5712
Senatseinrichtungen und Sonstige Frau Orth  7612
Europäische Union Frau Hasenpusch   7274
Projekte aus dem Ausland (priv. Geldgeber) Frau Müller 60388
Projekte aus dem Ausland (öff. Geldgeber)
Frau Müller 60388
Entgelte, Gebühren, Tagungseinnahmen Frau Abraham  5716
Exzellenzcluster und Graduiertenschulen der Exzellenzinitiative
Herr Seul  7998
Graduiertenkollegs der DFG Frau Vester  7470
Industriemittel Frau John
 2962
Mittel von Kommunen
Frau Kornatz
 5712
Mittel von anderen Ländern
Frau Kornatz
 5712
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes (MIWFT) Frau Kreutzberg  5852

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Frau Ziemecki  5710

Sonderforschungsbereiche der DFG

Herr Schwab 5714

Spenden 

Herr Röttgen 60368

Volkswagenstiftung

Frau Orth

7612 

 Humboldt-Stiftung, Stifterverband, Deutsche Krebshilfe  Frau Weber  9728
 Krupp-Stiftung, Thyssen-Stiftung  Frau Weber  9728
 sonst. Stiftungen  Frau Kornatz  5712

 

Wer beantwortet meine Fragen zum Rechnungswesen bei Projekten?

Geldgeber/Projekte in alphabetischer Reihenfolge Ansprechpartner Tel.:
Bundesmittel oder Mittel von Projektträgern des BMBF Frau John 2962
Bundesmittel von sonstigen Bundesbehörden Frau Senges 7489
Bundesmittel des BMELV oder Mittel von Projektträgern des BMELV Frau Senges   7489
DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) Frau Ziemecki  5710
DFG-Sachbeihilfen:    
Theologische Fakultäten Frau Orth  7612
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Frau Kreutzberg  5852
Philosophische Fakultät Frau Weber  9728
Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät (ausser Fachbereiche Biologie und Erdwissenschaften) Frau Vester  7470
Fachbereiche Biologie und Erdwissenschaften der Mathematisch Naturwissenschaftlichen Fakultät Frau Ziemecki  5710
Landwirtschaftliche Fakultät
Frau Kornatz
 5712
Senatseinrichtungen und Sonstige Frau Orth  7612
Europäische Union und Projkte aus dem Ausland
Frau Orth  7612
Entgelte, Gebühren, Tagungseinnahmen Frau Abraham  5716
Exzellenzcluster und Graduiertenschulen der Exzellenzinitiative
Herr Seul  7998
Graduiertenkollegs der DFG Frau Vester  7470
Industriemittel Frau John  2962
Mittel von Kommunen
Frau Kornatz
 5712
Mittel von anderen Ländern
Frau Kornatz
 5712
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes (MIWFT) Frau Kreutzberg  5852

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Frau Ziemecki  5710

Sonderforschungsbereiche der DFG

Frau Abraham 5716
Spenden Herr Röttgen 60368
Volkswagenstiftung Frau Orth  7612
 Humboldt-, Krupp-, Thyssen-Stiftung, Stifterverb., dt. Krebshilfe  Frau Weber  9728
 sonst. Stiftungen  Frau Kornatz  5712

 


Zuständigkeiten in der Universitätsverwaltung

Die Abwicklung der Personalangelegenheiten übernimmt nach Übersendung entsprechender Unterlagen/Anträge für die Einstellung von befristet Beschäftigten die Abteilung 7.4 -Personal aus Drittmitteln- (Tel. 73-7746). Sie hilft auch bei Fragen zu Personalbuchungen, Umbuchungen von Personalkosten etc. weiter. Für die Abrechnung von Reisekosten, Reisebeihilfen, Beihilfen und Umzugskosten ist das Personaldezernat zuständig. Bei Beschaffungen, der Vergabe von Leistungen und Inventarisierungen von Gegenständen ist die Abteilung 5.3. - Zentrale Beschaffung - einzuschalten.

 


Verwendungsnachweise

Verwendungsnachweise müssen vom Projektleiter auf Grundlage der Buchungen der Haushaltsüberwachungsliste erstellt werden. Insbesondere die Vermischung von Ausgaben mehrerer Haushaltsjahre ist nicht zulässig. Von dieser Regelung abweichende Verwendungsnachweise werden grundsätzlich nicht bestätigt. In Ausnahmefällen wird eine Bestätigung nur dann vorgenommen, wenn in einer Anlage zum Verwendungsnachweis eine detaillierte Aufstellung (Buchungsdatum, HÜL-Nr., Zahlungsempfänger, Betrag, Begründung der Abrechnung) über die zusätzlich abgerechneten Ausgaben enthalten ist. Diese Anlage ist Bestandteil des Verwendungsnachweises und wird dem Geldgeber vorgelegt.

 


Dienstreisen und Reisekostenabrechnungen

Sofern Sie im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel notwendige Dienstreisen durchführen, werden diese allgemein genehmigt. Dienstreisen von Bediensteten müssen grundsätzlich durch die Reisekostenstelle vorher genehmigt werden. Soweit für Bedienstete im Rahmen des Projektes Reisekosten (z. B. Fahrt- und Übernachtungskosten) im Rahmen von organisierten Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen) geltend gemacht werden, ist der auf die Bediensteten entfallende Betrag auf den Belegen auszuweisen. Die Namen der einzelnen Bediensteten sind ebenfalls anzugeben. Dienstreisen sind innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise mit der Reisekostenstelle abzurechnen. Dies gilt auch für Abschlagszahlungen. Für Rückfragen und Auskünfte im Bezug auf Dienstreisen und Reisekostenabrechnungen wenden Sie sich bitte an die Reisekostenstelle.