7.3 - Finanzen
Ein Überblick über die Abteilung 7.3
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter der Abteilung 7.3 sind grundsätzlich zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Montag bis Donnerstag | Freitag | |
| vormittags | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| nachmittags | 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr | - |
Per Fax erreichen Sie uns jederzeit unter : 0228/73-6479
Drittmittellexikon
Abteilungsübergreifende Informationen zur Bewirtschaftung von Drittmittelvorhaben gibt es jetzt auch im Drittmittellexikon im Intranet unter:
https://www3.uni-bonn.de/intranet//themen/drittmittellexikon
Was sind Drittmittel?
Drittmittelprojekte sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von Mitgliedern der Hochschule im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben durchgeführt und nicht oder nur teilweise aus den der Hochschule zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, sondern mit Beiträgen Dritter (Drittmittel) finanziert werden. Ein Hochschulmitglied ist berechtigt, ein Drittmittelvorhaben in der Hochschule durchzuführen, wenn die Erfüllung anderer Aufgaben der Hochschule dadurch nicht beeinträchtigt werden und entstehende Folgelasten angemessen berücksichtigt sind. Drittmittelprojekte werden auf der Grundlage des § 71 HG abgewickelt. Die Verwaltung der Drittmittel soll danach grundsätzlich über die Hochschule erfolgen, Ausnahmen können nur in besonders begründeten Fällen zugelassen werden. Die von der Hochschule verwalteten Drittmittel sind für den vom Dritten bestimmten Zweck zu verwenden und nach dessen Bedingungen zu bewirtschaften. Die Forschungsergebnisse sind in der Regel in absehbarer Zeit zu veröffentlichen (§ 71 (2) HG). Näheres finden Sie in den "Hinweisen zur Einrichtung und Bewirtschaftung von Drittmittelvorhaben".
Wie richte ich ein Drittmittelprojekt ein?
Drittmittelprojekte sind dem Rektorat über den Dekan anzuzeigen (§ 71 (3) HG). Ein kurzes formloses Schreiben ist ausreichend. Der Anzeige sollten Anträge, Vertragsentwürfe, Projektbeschreibungen oder andere geeignete Unterlagen beigefügt werden. Jeder Anzeige eines Drittmittelprojektes ist auch ein Finanzierungsplan (FP) beizufügen, soweit nicht ein FP nach den Anforderungen des Geldgebers (z.B.: DFG, EU, Bund u. a.) zu erstellen ist. Auf die Vorlage eines FP kann verzichtet werden, wenn für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Drittmittel bis zu 10.000.- Euro ohne nähere Spezifikation nach Personal-, Sach-, und Investitionsmittel bewilligt werden.
Vordruck Finanzierungsplan als PDF
Vordruck Finanzierungsplan als .doc
Mustervertrag für Forschungsvorhaben
Zuständig für den Abschluss von Forschungs- und Entwicklungsverträgen ist die Abteilung 7.3.
Aus Gründen der Rechtssicherheit soll bei Projekten, die von privaten Zuwendungsgebern gefördert werden, ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag abgeschlossen werden. Bitte verwenden sie dazu grundsätzlich den Mustervertrag.
Für den Abschluss von Konsortialverträgen, Verbundverträgen und Koordinationsverträgen ist das Justitiariat zuständig. Für den Abschluss von Lizenz, Options, Material Transfer Agreements und anderen Verträgen ohne finanzielle Transfers ist Abteilung 7.2 Erkenntnistransfer und Schutzrechte (Ansprechpartner Herr Mull 2210) zuständig.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Verträgen durch die Beteiligung der erforderlichen Stellen mehrere Wochen
in Anspruch kann. Dies gilt insbesondere für Verträge die vom Mustervertrag abweichen.
Eine unbeschränkte Haftung der Universität in Verträgen wird keinesfalls akzeptiert!
Wer beantwortet allgemeine Fragen zu den Projekten?
| Geldgeber/Projekte in alphabetischer Reihenfolge | Ansprechpartner | Tel.: |
|---|---|---|
| Bundesmittel oder Mittel von Projektträgern des BMBF (ohne Phil. und Landw. Fak.) | Herr Lohse | 7286 |
| Bundesmittel oder Mittel von Projektträgern des BMBF (Phil. Fak.) | Herr Röttgen | 60368 |
| Bundesmittel oder Mittel von Projektträgern des BMBF (zentrale Einrichtungen) | Frau Müller | 60388 |
| Bundesmittel oder Mittel von Projektträgern des BMBF (Landw. Fak.) | Frau Heil | 60056 |
| Bundesmittel von sonstigen Bundesbehörden | Frau Senges | 7489 |
| Bundesmittel des BMELV oder Mittel von Projektträgern des BMELV | Frau Senges | 7489 |
| DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) | Frau Senges | 5710 |
| DFG-Sachbeihilfen: | ||
| Theologische Fakultäten | Frau Orth | 7612 |
| Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | Frau Kreutzberg | 5852 |
| Philosophische Fakultät | Frau Weber | 9728 |
| Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät (ausser Fachbereiche Biologie und Erdwissenschaften) | Frau Vester | 7470 |
| Fachbereiche Biologie und Erdwissenschaften der Mathematisch Naturwissenschaftlichen Fakultät | Frau Ziemecki | 5710 |
| Landwirtschaftliche Fakultät | Frau Kornatz |
5712 |
| Senatseinrichtungen und Sonstige | Frau Orth | 7612 |
| Europäische Union | Frau Hasenpusch | 7274 |
| Projekte aus dem Ausland (priv. Geldgeber) | Frau Müller | 60388 |
| Projekte aus dem Ausland (öff. Geldgeber) |
Frau Müller | 60388 |
| Entgelte, Gebühren, Tagungseinnahmen | Frau Abraham | 5716 |
| Exzellenzcluster und Graduiertenschulen der Exzellenzinitiative |
Herr Seul | 7998 |
| Graduiertenkollegs der DFG | Frau Vester | 7470 |
| Industriemittel | Frau John |
2962 |
| Mittel von Kommunen | Frau Kornatz |
5712 |
| Mittel von anderen Ländern | Frau Kornatz |
5712 |
| Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes (MIWFT) | Frau Kreutzberg | 5852 |
|
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Frau Ziemecki | 5710 |
|
Sonderforschungsbereiche der DFG |
Herr Schwab | 5714 |
|
Spenden |
Herr Röttgen | 60368 |
|
Volkswagenstiftung |
7612 |
|
| Humboldt-Stiftung, Stifterverband, Deutsche Krebshilfe | Frau Weber | 9728 |
| Krupp-Stiftung, Thyssen-Stiftung | Frau Weber | 9728 |
| sonst. Stiftungen | Frau Kornatz | 5712 |
Wer beantwortet meine Fragen zum Rechnungswesen bei Projekten?
| Geldgeber/Projekte in alphabetischer Reihenfolge | Ansprechpartner | Tel.: |
|---|---|---|
| Bundesmittel oder Mittel von Projektträgern des BMBF | Frau John | 2962 |
| Bundesmittel von sonstigen Bundesbehörden | Frau Senges | 7489 |
| Bundesmittel des BMELV oder Mittel von Projektträgern des BMELV | Frau Senges | 7489 |
| DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) | Frau Ziemecki | 5710 |
| DFG-Sachbeihilfen: | ||
| Theologische Fakultäten | Frau Orth | 7612 |
| Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät | Frau Kreutzberg | 5852 |
| Philosophische Fakultät | Frau Weber | 9728 |
| Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät (ausser Fachbereiche Biologie und Erdwissenschaften) | Frau Vester | 7470 |
| Fachbereiche Biologie und Erdwissenschaften der Mathematisch Naturwissenschaftlichen Fakultät | Frau Ziemecki | 5710 |
| Landwirtschaftliche Fakultät | Frau Kornatz |
5712 |
| Senatseinrichtungen und Sonstige | Frau Orth | 7612 |
| Europäische Union und Projkte aus dem Ausland |
Frau Orth | 7612 |
| Entgelte, Gebühren, Tagungseinnahmen | Frau Abraham | 5716 |
| Exzellenzcluster und Graduiertenschulen der Exzellenzinitiative |
Herr Seul | 7998 |
| Graduiertenkollegs der DFG | Frau Vester | 7470 |
| Industriemittel | Frau John | 2962 |
| Mittel von Kommunen | Frau Kornatz |
5712 |
| Mittel von anderen Ländern | Frau Kornatz |
5712 |
| Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes (MIWFT) | Frau Kreutzberg | 5852 |
|
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Frau Ziemecki | 5710 |
|
Sonderforschungsbereiche der DFG |
Frau Abraham | 5716 |
| Spenden | Herr Röttgen | 60368 |
| Volkswagenstiftung | Frau Orth | 7612 |
| Humboldt-, Krupp-, Thyssen-Stiftung, Stifterverb., dt. Krebshilfe | Frau Weber | 9728 |
| sonst. Stiftungen | Frau Kornatz | 5712 |
Zuständigkeiten in der Universitätsverwaltung
Die Abwicklung der Personalangelegenheiten übernimmt nach Übersendung entsprechender Unterlagen/Anträge für die Einstellung von befristet Beschäftigten die Abteilung 7.4 -Personal aus Drittmitteln- (Tel. 73-7746). Sie hilft auch bei Fragen zu Personalbuchungen, Umbuchungen von Personalkosten etc. weiter. Für die Abrechnung von Reisekosten, Reisebeihilfen, Beihilfen und Umzugskosten ist das Personaldezernat zuständig. Bei Beschaffungen, der Vergabe von Leistungen und Inventarisierungen von Gegenständen ist die Abteilung 5.3. - Zentrale Beschaffung - einzuschalten.
Verwendungsnachweise
Verwendungsnachweise müssen vom Projektleiter auf Grundlage der Buchungen der Haushaltsüberwachungsliste erstellt werden. Insbesondere die Vermischung von Ausgaben mehrerer Haushaltsjahre ist nicht zulässig. Von dieser Regelung abweichende Verwendungsnachweise werden grundsätzlich nicht bestätigt. In Ausnahmefällen wird eine Bestätigung nur dann vorgenommen, wenn in einer Anlage zum Verwendungsnachweis eine detaillierte Aufstellung (Buchungsdatum, HÜL-Nr., Zahlungsempfänger, Betrag, Begründung der Abrechnung) über die zusätzlich abgerechneten Ausgaben enthalten ist. Diese Anlage ist Bestandteil des Verwendungsnachweises und wird dem Geldgeber vorgelegt.
Dienstreisen und Reisekostenabrechnungen
Sofern Sie im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel notwendige Dienstreisen durchführen, werden diese allgemein genehmigt. Dienstreisen von Bediensteten müssen grundsätzlich durch die Reisekostenstelle vorher genehmigt werden. Soweit für Bedienstete im Rahmen des Projektes Reisekosten (z. B. Fahrt- und Übernachtungskosten) im Rahmen von organisierten Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen) geltend gemacht werden, ist der auf die Bediensteten entfallende Betrag auf den Belegen auszuweisen. Die Namen der einzelnen Bediensteten sind ebenfalls anzugeben. Dienstreisen sind innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise mit der Reisekostenstelle abzurechnen. Dies gilt auch für Abschlagszahlungen. Für Rückfragen und Auskünfte im Bezug auf Dienstreisen und Reisekostenabrechnungen wenden Sie sich bitte an die Reisekostenstelle.
