Die Bewerbung zum Fachstudium in einem grundständigen Studiengang erfolgt anhand des Antrages auf Zulassung zum Studium .
Für die Aufnahme eines Fachstudiums müssen ausländische Studienbewerber/innen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Wer die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) mit Ergebnis DSH 2 bestanden hat, verfügt über die Berechtigung zur Einschreibung in alle Studiengänge.
Von der DSH 2 befreit ist auch, wer einen der in § 1 Absatz 4 der DSH-Prüfungsordnung aufgeführten Nachweise vorlegt. Dazu gehören u.a.:
- das deutsche Abitur
- das Deutsche Sprachdipom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II)
- die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts bzw. Goethe-Zertifikat C1, Goethe-Zertifikat C2 oder Zertifikat telc Deutsch C1
- das Kleine/ Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts im Auftrag der Ludwigs-Maximilians-Universität München
- der TestDaF Stufe 4 in allen 4 Teilbereichen: www.testaf.de
- die Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs
Alternativ besteht die Möglichkeit die DSH an der Universität Bonn abzulegen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine Zulassung zum Studium an dieser Universität erhalten haben.
Ausführliche Informationen zur DSH an der Universität Bonn finden Sie hier
Welche Unterlagen darüber hinaus für die Bewerbung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte der Rubrik "Bewerbungsunterlagen".