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Studienbewerber aus Mitgliedstaaten der EU/des EWR und den Deutschen gleichgestellte Bewerber

Zulassungsrechtlich den deutschen Bewerbern gleichgestellt sind:

  • EU-Bürger und Bewerber aus den Ländern des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen).
    Insofern kein gleichwertiger Sprachnachweis vorliegt, muss vor der Einschreibung die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) abgelegt werden. Welche Zertifikate von der DSH-Prüfung befreien, regelt § 1 Absatz 4 der DSH-Prüfungsordnung der Universität Bonn.
    In Bonn müssen Sie sich für die DSH-Prüfung  bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim International Office anmelden.
  • Bildungsinländer, d.h. ausländische Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben.
  • In Deutschland wohnende Bewerber, die selbst nicht Angehörige eines EU-oder EWR-Staates sind, deren Familienangehörige (Ehepartner, Elternteil) aber zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschand beschäftigt sind.

 

Weiterführende Informationen zur Bewerbung und Einschreibung erhalten Sie hier.

uni-bonn.tv

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uni-bonn-tv-icon.gif Einschreibung im Studentensekretariat

Nachrichten des Studentensekretariats
Exmatrikulation von Amts wegen
"Academicus" hilft bei der Fachwahl

Hilfe bei der Wahl des richtigen Studienfachs verspricht ein neues Angebot auf den Webseiten der Universität Bonn. Der virtuelle Studienberater "Academicus" gibt - zurzeit in achtzehn Studienfächern - Orientierungshilfe bei der Studienfachwahl: