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Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Das Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2012 wird voraussichtlich in der ersten Junihälfte freigeschaltet.

Anleitung für die Online-Bewerbung:

Bitte nehmen Sie sich genügend Zeit für Ihre Online-Bewerbung und lesen Sie die Verfahrenshinweise genau.

Wenn während oder nach Ihrer Bewerbung Fragen oder Unsicherheiten bestehen, schauen Sie bitte zuerst einmal in die folgende FAQ-Liste. Dort haben wir beliebte Fragen gesammelt und für Sie beantwortet.

 

  • Muß ich mein Abiturzeugnis nach der Online-Bewerbung an das Studentensekretariat senden?

    Nein. Sie geben im Online-Bewerbungsverfahren lediglich die Abiturdurchschnittsnote an. Im Falle einer Zulassung prüfen wir Ihre Angaben bei der Einschreibung nach. Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern, wenn andere Hochschulen auf eine Übersendung des Zeugnisses bestehen, in Bonn ist dies definitiv nicht erforderlich.

    Wichtige Ausnahme: Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen die ausländischen Zeugnisse in amtlich beglaubigter Form einreichen. Soweit sie nicht in englischer oder französischer Sprache vorliegen, sind zusätzlich entsprechende amtlich beglaubigte Übersetzungen vorzulegen.

 

  • Benötigt die Universität Bonn die unterschriebene Druckansicht?

    Nein, Sie müssen uns diese nicht einreichen. Die Druckansicht ist für Sie zur Kontrolle gedacht.

 

  • Erhalte ich nach der Bewerbung eine Bestätigungsmail?

    Sie erhalten im System nach Übermittlung Ihres Zulassungsantrages eine Bestätigung darüber, daß Ihr Zulassungsantrag eingegangen ist, sowie Ihre Bewerbernummer und eine Bestätigungs-E-Mail. Außerdem können Sie nach Abschluß der Bewerbungseingaben eine Antragsbestätigung als PDF ausdrucken ("Druckansicht"). Damit können Sie nochmals überprüfen, welche Angaben bei der Bewerbung übermittelt wurden; sie ist nur für Ihre Unterlagen bestimmt.

  • Wie werden meine Wartesemester angerechnet?

    Diese werden nach der Bewerbung aufgrund der Angabe des Abiturdatums automatisch berechnet. Falls Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, werden diese Semester von den Wartesemestern abgezogen.

     

  • Wann muß ich mein Ausbildungszeugnis einreichen?

    Die Ausbildungszeiten müssen Sie nur dann nachweisen, wenn Sie die Ausbildung vor dem Abitur abgeschlossen haben. Die Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie jedoch vor dem 16. Juli 2007 erlangt haben. Falls Sie die Ausbildung nach dem Abitur abgelegt haben, werden Ihnen die Wartesemester automatisch angerechnet.

 

  • Steht ein Login-Portal zur Verfügung?

    Nein, es steht derzeit kein Login-Portal zur Verfügung.

 

  • Warum ist auf dem Zulassungsantrag unter Punkt 6 "früheres Studium" ein Hochschulsemester mehr angegeben?

    Die Bewerbung gibt den Stand der Hochschulsemester im Bewerbungssemester an. Deshalb ist ein Semester mehr angegeben.

 

  • Warum steht auf dem Zulassungsantrag unter Punkt 6 "früheres Studium" hinter dem angegebenen Semester eine "1" oder "2"?

    Die 1 steht für ein Sommersemester und die 2 für ein Wintersemester.

 

  • Darf ich mich für mehrere Fächer bewerben?

    Ja, Sie dürfen sich für beliebig viele Fächer bewerben.

 

  • Wie bewerbe ich mich für mehrere Fächer?

    Wenn Sie sich für mehrere Fächer bewerben möchten, müssen Sie jeweils ein gesondertes Online-Formular ausfüllen.

 

  • Sofern ich mich für mehr als ein Studienfach beworben habe, muß ich dann für jede Bewerbung einen Nachweis einreichen?

    Nein, bei mehreren Bewerbungen müssen Sie die Nachweise nur einmal unter Angabe aller Bewerbernummern einreichen.

 

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Hilfe bei der Wahl des richtigen Studienfachs verspricht ein neues Angebot auf den Webseiten der Universität Bonn. Der virtuelle Studienberater "Academicus" gibt - zurzeit in achtzehn Studienfächern - Orientierungshilfe bei der Studienfachwahl: