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Einschreibung

Wintersemester 2012/2013

Die Online-Voreinschreibung für zulassungsfreie Studiengänge startet zum Wintersemester 2012/2013 voraussichtlich am 02.07.2012.

So funktioniert es:

Bitte drucken Sie nach der Online-Voreinschreibung das Einschreibungsformular aus und unterschreiben es. Es enthält Ihre Registrierungsnummer unter der Ihre Daten bei der nachfolgenden persönlichen Einschreibung sofort abrufbar sind.

Hinweise zur Online-Voreinschreibung:

  • Wenn ein Zulassungsbescheid für ein zulassungsbeschränktes Begleitfach vorliegt, verwenden Sie bitte das folgende Einschreibungsformular als PDF (Einschreibungsformular mit Schlüsselverzeichnis) . Da über diese Bewerbung bereits Ihre Daten vorliegen, entfällt eine Online-Voreinschreibung.
  • Für die Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge ist das Einschreibungsformular mit Schlüsselverzeichnis zu verwenden. Diese Vordrucke können Sie als PDF ausdrucken und anschließend ausfüllen. Eine Online-Registrierung ist in diesem Fall nicht erforderlich, weil die zur Einschreibung erforderlichen Daten überwiegend bereits aufgrund der Online-Bewerbung bei der Universität Bonn bzw. Hochschulstart vorliegen. Bitte beachten Sie in diesem Fall unbedingt die Einschreibungsfrist für das zulassungsbeschränkte Studienfach, da bei Fristversäumnis der Studienplatz in Nachrückverfahren an wartende Bewerber vergeben wird.
  • In zulassungfreie Studiengänge kann gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,-- Euro eine verspätete Einschreibung längstens bis eine Woche nach Vorlesungsbeginn beantragt werden.  
  • Studienanfänger informieren sich unbedingt vor der Einschreibung über die Studienabschlüsse und die erlaubten Fächerkombinationen.

Persönliche Einschreibung:

Bitte beachten Sie, daß die Einschreibung innerhalb der festgelegten Einschreibungsfristen nach der Online-Registrierung persönlich im Studentensekretariat erfolgen muß.

Termine für die persönliche Einschreibung:

Die persönliche Einschreibung erfolgt für die zulassungsfreien Studienfächer in der Zeit vom 05. bis 09.03.2012.

Zur Einschreibung sind mitzubringen:

  • Einschreibungsantrag, ausgefüllt und unterschrieben,
  • Zulassungsbescheid (nur bei zulassungsbeschränkten Fächern und bei ausländischen Bewerbern, die nicht aus der EU und dem EWR stammen),
  • Original des Reifezeugnisses bzw. des sonstigen Nachweises der Studienberechtigung (in der beruflichen Bildung Qualifizierte legen den Bescheid über die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung vor); bei fremdsprachigen Reifezeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich, sofern sie nicht in englischer oder französischer Sprache vorliegen.

    Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen sich vor einer Bewerbung oder Einschreibung ihre ausländischen Zeugnisse anerkennen lassen. Mit der Anerkennung wird festgestellt, ob und für welche Studiengänge ein Hochschulzugang an einer deutschen Hochschule möglich ist. Wenn Sie eine bundesweit gültige Anerkennung ihrer ausländischen Zeugnisunterlagen beantragen möchten, und Ihr Wohnsitz in NRW gelegen ist oder wenn Sie einen Wohnsitz ausschließlich außerhalb Deutschlands haben und ein Studium in NRW aufnehmen möchten, wenden Sie sich an die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/475-0. Mit einer bundesweiten Anerkennung ist es Ihnen jederzeit möglich, einen Hochschulwechsel in der Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen, ohne eine nochmalige Anerkennung an einer anderen Hochschule beantragen zu müssen.
    Für ein Studium an einer Hochschule in NRW können Sie sich alternativ auch direkt an die Hochschule wenden, an der Sie ihr Studium aufnehmen möchten. In diesem Fall überprüft und erkennt die jeweilige Hochschule die ausländischen Zeugnisunterlagen für den Hochschulzugang an. Im Falle eines Hochschulwechsels muß die Anerkennung jedoch im Regelfall erneut beantragt werden.

  • Bescheid über die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung, wenn Sie sich in der beruflichen Bildung qualifiziert haben.

  • Bescheinigung über Krankenversicherung oder Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht; die Chip-Karte oder eine einfache Mitgliedsbescheinigung reichen nicht aus! Nähere Angaben finden sich hier...

  • das Studienbuch (oder die Studiendokumentation) mit eingetragener Exmatrikulation der zuletzt besuchten deutschen Hochschule oder eine entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung, wenn eine erneute Immatrikulation beantrat wird. Es muss erkennbar sein, für welchen Studiengang bzw. welche Studiengänge Sie zuletzt eingeschrieben waren und in welchem Fachsemester Sie sich befinden und ob Sie bereits Beurlaubungssemester beansprucht haben.
  • eine Bescheinigung über die Anrechnung oder Nicht-Anrechnung von Studienleistungen des zuständigen Prüfungsamtes der Universität Bonn, sofern Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben. Das gilt auch dann, wenn die Einschreibung nun in einen anderen Studiengang erfolgen soll. Studienortswechsler die zuvor bereits an einer anderen Hochschule im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft eingeschrieben waren benötigen diese Anrechnungsbescheinigung nicht. Für eine Einschreibung in ein wirtschaftswissenschaftliches Studienfach reicht zunächst eine Einstufungsbescheinigung aus, da erst nach erfolgter Immatrikulation über eine endgültige Anrechnung entschieden wird.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Einschreibung für einen Master-Studiengang ist der Zulassungsbescheid vorzulegen. Sofern das Bachelorzeugnis bereits vorliegt, so ist auch dieses mitzubringen. Sofern der Bachelor-Abschluß noch nicht ausgestellt wurde, erfolgt die Einschreibung in den Masterstudiengang zunächst vorläufig. Innerhalb des ersten Master-Semesters ist dann spätestens das Bachelorzeugnis im Master-Prüfungsbüro vorzulegen.
  • bei Aufnahme eines Promotionsstudiums eine Promotionsbestätigung, die bescheinigt, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Anfertigung einer Dissertation an der Universität Bonn vorliegen. Diese muss durch den zuständigen Dekan unterzeichnet sein. Das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluß ist bei der Promotionseinschreibung vorzulegen.
  • bei EU/EWR-Bürgern, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, der Nachweis der Sprachprüfung (DSH etc.), siehe Deutschkenntnisse. Ausländische Zeugnisunterlagen sind im Original vorzulegen; soweit sie nicht in englischer oder französischer Sprache vorliegen, sind entsprechende amtlich beglaubigte Übersetzungen vorzulegen.
  • ausländische Staatsbürger mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, die nicht EU/EWR-Bürger sind, beachten zusätzlich die individuellen Hinweise im Zulassungsbescheid.

 Nach der persönlichen Einschreibung:

  • Bei der Einschreibung wird ein Überweisungsvordruck zur Zahlung des Sozialbeitrages ausgehändigt. Die Überweisung sollte möglichst noch am Tage der Einschreibung vorgenommen werden.
  • Erst nach Eingang der Zahlung wird der Studentenausweis zugesandt; er gilt in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gleichzeitig auch als Fahrausweis im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und im ganzen Land NRW (Semesterticket/NRW-Ticket).
  • Bei der Immatrikulation wird eine Studiendokumentation ausgehändigt, die Informationen zum weiteren Verfahren enthält. Studienbescheinigungen mit Matrikelnummer werden etwa zwei, spätestens drei Wochen nach der Einschreibung und nach Zahlungseingang des Beitrages per Post an die bei der Einschreibung angegebene Kontaktanschrift übersandt. Mit dem Versenden der Immatrikulationsunterlagen ist die Einschreibung abgeschlossen. Von diesem Zeitpunkt an ist man Student der Universität Bonn mit allen hieraus erwachsenden Rechten und Pflichten.
  • Die Matrikelnummer wird bei der Einschreibung vergeben und bleibt während des gesamten Studiums unverändert bestehen. Bei Anfragen, Schriftwechsel, Adressenänderung usw. sollte diese unbedingt angegeben werden.

Einschreibungsordnung

Hier erhalten Sie Zugriff auf die Einschreibungsordnung der Universität Bonn.

 

Nachrichten des Studentensekretariats
Exmatrikulation von Amts wegen
"Academicus" hilft bei der Fachwahl

Hilfe bei der Wahl des richtigen Studienfachs verspricht ein neues Angebot auf den Webseiten der Universität Bonn. Der virtuelle Studienberater "Academicus" gibt - zurzeit in achtzehn Studienfächern - Orientierungshilfe bei der Studienfachwahl: