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Gasthörer

Interessenten, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen und nicht als ordentliche Studierende eingeschrieben sind, können als Gasthörer im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Über den Zugang zu den Lehrveranstaltungen entscheidet der jeweils verantwortliche Hochschullehrer. Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen; sie können lediglich eine Teilnahmebescheinigung erhalten.

Der Gasthörerantrag, der auch auf dem Postweg gestellt werden kann, steht als pdf-Datei (12 kB) zum Download bereit. Für die Zulassung als Gasthörer ist nach der Studienbeitrags- und Gebührensatzung der Universität Bonn vom 01.06.2006 ab dem Wintersemester 2006/2007 ein Gasthörerbeitrag in Höhe von 100 Euro an die Universitätskasse, Sparkasse Bonn, BLZ 370 501 98, Kto.-Nr. 57695, zu überweisen. Der Einzahlungsbeleg ist dem Antrag beizufügen. Der Gasthörerantrag soll für das Sommersemester in den Monaten April bis Mai und für das Wintersemester von Oktober bis November im Studentensekretariat eingereicht werden.

Nachrichten des Studentensekretariats
Exmatrikulation von Amts wegen
"Academicus" hilft bei der Fachwahl

Hilfe bei der Wahl des richtigen Studienfachs verspricht ein neues Angebot auf den Webseiten der Universität Bonn. Der virtuelle Studienberater "Academicus" gibt - zurzeit in achtzehn Studienfächern - Orientierungshilfe bei der Studienfachwahl: