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Krankenversicherung bei Studenten

Krankenversicherung, warum?

 

Alle Studenten sind verpflichtet, mit der Einschreibung an einer Hochschule, einen aktuellen Krankenversicherungsnachweis bzw. eine Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen.

Rechtsgrundlage ist die Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27.03.1996. Der hiernach erforderliche Krankenversicherungsnachweis wird Ihnen auf Nachfrage von der gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt, bei der Sie versichert sind. Die Vorlage Ihrer Chipkarte ist nicht ausreichend.

Sofern Sie privat krankenversichert sind und es auch während des Studium bleiben möchten, wenden Sie sich bitte unbedingt an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl und informieren sich dort über die Rechtsfolgen einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.

 

Das studentische Krankenversicherungsrecht unterscheidet die folgenden Statusmöglichkeiten, die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Einschreibung bestätigt werden:

 

Versicherungspflicht

Studierende, die an staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben werden, sind versicherungspflichtig bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder bis zur Beendigung des 14. Fachsemesters (Verlängerungstatbestände sind möglich). Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Semester der Ersteinschreibung.

Nicht versicherungspflichtig

Die Versicherungspflicht endet entweder mit dem Semester, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird oder mit Ablauf des 14. Fachsemesters (auch wenn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet ist). Bei Personen, die über eine Vorrangversicherung abgesichert sind, tritt ebenfalls keine Versicherungspflicht ein (z. b. Familienversicherung, Rentner, Beschäftigte).

Von der Versicherungspflicht befreit

Studierende können sich auf Antrag ohne weitere Voraussetzungen innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse möglich. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist unwiderruflich, deshalb sollte diese Entscheidung gut durchdacht sein. Während des Studiums bzw. bis zum Eintritt einer Krankenversicherungspflicht nach dem Studium, ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse ausgeschlossen. Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung nicht gewünscht ist und eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht erfolgt ist, sollten gründliche Informationen über die Preis- und Leistungsunterschiede bei den verschiedenen Versicherungen vor Abschluß eines privaten Krankenvollversicherungsschutzes eingeholt werden. Es ist empfehlenswert auch nach der Dauer der Gültigkeit des Tarifangebotes zu fragen, denn insbesondere "Studententarife mit Beihilfe" enden häufig mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Deshalb sollten ausführliche Informationen von Krankenkassen und Versicherungsunternehmen eingeholt werden und aus rechtlichen Gründen ist eine schriftliche Bestätigung empfehlenswert. Sofern für eine Entscheidung Bedenkzeit und eine Beratung erforderlich sind, kann es empfehlenswert sein, zunächst auf eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht zu verzichten und zunächst eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Nach Eintritt der Krankenversicherungspflicht ist innerhalb von 3 Monaten noch eine Befreiung möglich.

Versicherungsfrei

Versicherungsfrei sind Beamte, Richter, Soldaten und beamtenähnliche Personen. Außerdem sind Studierende versicherungsfrei, die über das Sozialversicherungsabkommen der EU abgesichert sind. (Bei Rückfragen bezüglich des Sozialversicherungsabkommens steht Ihnen die Krankenkasse gerne zur Verfügung.)

Muster einer Versicherungsbescheinigung



Gesetzliche Krankenkassen

 

Ihre Ansprechpartner bei der AOK:

AOK Studentenservice
Heisterbacherhofstraße 2
53111 Bonn

Tel: 0228/5112452
Fax: 0228/511-2459
ass.bonn@rh.aok.de

Mo-Mi 8:00 bis 16:00 Uhr
Do       8:00 bis 18:00 Uhr
Fr         8:00 bis 16:00 Uhr


Ihr Ansprechpartner bei der TK:

Lukas Baumann
Hochschulberater
Welschnonnenstraße 5
53111 Bonn

Tel: 0228/72619-605
Fax: 0800 2858589 53619
Mobil: 0151/14534938
lukas.baumann@tk.de


Private Krankenkassen


Ihr Ansprechpartner bei der central:

Eugen Rüb
Hochschulberater
Eifelstraße 1
53119 Bonn

Tel: 0228/850 367 29
Fax: 0228/850 367 50
Mobil: 0151/291 373 76
eugen.rueb@service.central.de

Mo-Fr 9.00 bis 17.00 Uhr
Sa 10.00 bis 15.00 Uhr
sowie nach Absprache



"Academicus" hilft bei der Fachwahl

Hilfe bei der Wahl des richtigen Studienfachs verspricht ein neues Angebot auf den Webseiten der Universität Bonn. Der virtuelle Studienberater "Academicus" gibt - zurzeit in achtzehn Studienfächern - Orientierungshilfe bei der Studienfachwahl: