Von Amts wegen exmatrikuliert, was nun?
Gegen die Exmatrikulation von Amts wegen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
Die Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt in der Regel wegen falscher oder nicht erfolgter Rückmeldung. Sie könnten die nicht erfolgte Rückmeldung durch zu späte Zahlung (Rückmeldeschluß: 31. August 2011; für Zweithörer: 30. September 2011) oder durch Zahlung des falschen Betrages herbeigeführt haben.
Haben Sie den Beitrag zu spät überwiesen?
Oder sich als Zweithörer nicht/zu spät zurückgemeldet?
- So müssen Sie 5 Euro Verwaltungsgebühr zahlen. Zweithörer müssen auch die Immatrikulation der Ersthochschule durch Vorlage einer aktuellen Studienbescheinigung nachweisen.
Haben Sie den Beitrag nicht vollständig überwiesen?
- So haben Sie die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag zzgl. Verwaltungsgebühr zu überweisen. Bitte reichen Sie bei Ihrer/Ihrem Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter einen Nachweis über die Zahlung ein. Die Überweisung erfolgt an nachfolgende Bankverbindung: Universitätskasse Bonn, Kontonummer: 10933502, BLZ: 37010050, Postbank Köln. Wichtig: Als Kunden-/Referenznummer geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer an.
Sollten Sie noch Fragen bzgl. der Vorgehensweise haben oder sollten die oben genannten Fälle nicht für Sie zutreffen, so wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
