Exmatrikulation von Amts wegen
Die Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt in der Regel wegen unvollständiger oder nicht erfolgter Rückmeldung. Sie haben möglicherweise die nicht erfolgte Rückmeldung durch zu späte Zahlung oder durch Zahlung des falschen Betrages herbeigeführt (Rückmeldeschluß: 29.02.2012; Rückmeldeschluß für Zweithörer: 30.03.2012):
Haben Sie den Beitrag zu spät überwiesen? Oder haben Sie sich als Zweithörer nicht oder zu spät rückgemeldet?
- Bitte überweisen Sie 5 € Verwaltungsgebühr (Empfänger Universitätskasse Bonn, Konto: 10933502, BLZ: 37010050 Postbank Köln, als Kunden- oder Referenznummer geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer an). Zweithörer müssen auch die Immatrikulation der Ersthochschule durch Vorlage einer aktuellen Studienbescheinigung nachweisen.
Haben Sie den Beitrag nicht vollständig überwiesen?
- Bitte überweisen Sie 5 € Verwaltungsgebühr. (Empfänger Universitätskasse Bonn, Konto: 10933502, BLZ: 37010050 Postbank Köln, als Kunden- oder Referenznummer geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer an.)
Sollten Sie noch Fragen zur weiteren Vorgehensweise haben oder die oben genannten Sachverhalte nicht auf Sie zutreffen, so wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Studentensekretariat.
