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Sozialbeitrag, Gebühren und Beiträge

Alle in der Folge genannten Beiträge -außer dem Sozialbeitrag- werden nach der Gebühren und Abgabensatzung der Universität Bonn erhoben. Der Sozialbeitrag  ist aufgrund der geltenden Beitragsordnungen zu entrichten. 

Der Sozialbeitrag beträgt zum Sommersemester 2012 insgesamt 238,92 €.

Darauf entfallen nach der Beitragsordnung der Studentenschaft 161,92 €:

  • studentische Selbstverwaltung: 10,50 €
  • studentische Sozialeinrichtungen: 0,66 €
  • Hilfsfonds zur Unterstützung in Not geratender Studenten: 0,01 €
  • Semesterticket und NRW-Ticket: 147,30 €
  • Sonderkonto zur Erstattung des Mobilitätsbeitrages: 0,85 €
  • Zuweisung an Fachschaften: 1,75 €
  • Studienrendensport: 0,85 €

Nach der Beitragsordnung des Studentenwerks sind 77.- € zu entrichten.

Allgemeiner Gasthörerbeitrag -je Halbjahr-
                                       100,00 €
Zweithörerbeitrag (für "kleine" Zweithörer, die zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden) -je Halbjahr-
100,00 €
Ausfertigungsgebühren für Zweitschriften von Prüfungszeugnissen und Urkunden über die Verleihung eines akademischen Grades -je Halbjahr-
20,00 €
Verspätungsgebühr für eine verspätete Rückmeldung oder Einschreibung
5,00 €

 

Prüfungsgebühren und Promotionsgebühren werden nicht erhoben. Studienbeiträge waren letztmals zum Sommersemester 2011 zu entrichten.
"Academicus" hilft bei der Fachwahl

Hilfe bei der Wahl des richtigen Studienfachs verspricht ein neues Angebot auf den Webseiten der Universität Bonn. Der virtuelle Studienberater "Academicus" gibt - zurzeit in achtzehn Studienfächern - Orientierungshilfe bei der Studienfachwahl: