Sozialbeitrag, Gebühren und Beiträge
Alle in der Folge genannten Beiträge -außer dem Sozialbeitrag- werden nach der Gebühren und Abgabensatzung der Universität Bonn erhoben. Der Sozialbeitrag ist aufgrund der geltenden Beitragsordnungen zu entrichten.
Der Sozialbeitrag beträgt zum Sommersemester 2012 insgesamt 238,92 €.
Darauf entfallen nach der Beitragsordnung der Studentenschaft 161,92 €:
- studentische Selbstverwaltung: 10,50 €
- studentische Sozialeinrichtungen: 0,66 €
- Hilfsfonds zur Unterstützung in Not geratender Studenten: 0,01 €
- Semesterticket und NRW-Ticket: 147,30 €
- Sonderkonto zur Erstattung des Mobilitätsbeitrages: 0,85 €
- Zuweisung an Fachschaften: 1,75 €
- Studienrendensport: 0,85 €
Nach der Beitragsordnung des Studentenwerks sind 77.- € zu entrichten.
| Allgemeiner Gasthörerbeitrag -je Halbjahr- |
| Zweithörerbeitrag (für "kleine" Zweithörer, die zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden) -je Halbjahr- |
| Ausfertigungsgebühren für Zweitschriften von Prüfungszeugnissen und Urkunden über die Verleihung eines akademischen Grades -je Halbjahr- |
| Verspätungsgebühr für eine verspätete Rückmeldung oder Einschreibung |
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| Prüfungsgebühren und Promotionsgebühren werden nicht erhoben. Studienbeiträge waren letztmals zum Sommersemester 2011 zu entrichten. |
