Studienplatztausch
Im Rahmen der Studienplatzvergabe von hochschulstart.de kommt es nicht selten zu unerwünschten Ortszuweisungen.
Da die von der Universität Bonn angebotenen, bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin auch in allen höheren Fachsemestern einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist der freie Hochschulwechsel nach dem 1. Fachsemester ausgeschlossen.
Neben einer regulären Bewerbung für ein höheres Fachsemester können Sie versuchen, durch einen Studienplatztausch einen Platz an Ihrer Wunschhochschule zu erhalten.
In der Regel wird von den Universitäten ein Tausch vorgenommen, wenn sich die Tauschpartner im gleichen Fachsemester befinden ("Semestergleichheit") und wenn sie nach ordnungsgemäßem Studium etwa den gleichen Leistungsstand ("Scheingleichheit") nachweisen können. In Zweifelsfällen sollte immer eine persönliche Rückfrage bei den Studentensekretariaten der beteiligten Hochschulen erfolgen.
Sofern Sie einen Studienplatztausch im Studiengang Zahnmedizin planen, so müssen Sie sich zunächst an das Sekretariat des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wenden und klären, ob ein Tausch im Einzelfall praktikabel ist und befürwortet werden kann.
Die Universität Bonn akzeptiert auch einen Studienplatztausch zum ersten Fachsemester. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit der Tauscherklärung, die bei jedem Tausch einzureichen ist, einwilligen, daß die Universität Bonn nachprüfen darf, daß Sie das Studium an der anderen Hochschule auch tatsächlich aufgenommen haben. Nur so kann sichergestellt werden, daß keine rechtlich unzulässige Weitergabe eines Studienplatzes ("Verkauf") erfolgen kann. Sie bestätigen damit außerdem, daß Sie an der jeweils anderen beteiligten Hochschule das Studium ordnungsgemäß fortsetzten werden.
Aktuelle Kontaktadressen finden Sie über die Suchmaschinen im Internet.
