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Ausländische und staatenlose Bewerber

 

  • Bildungsinländer (ausländische und staatenlose Bewerber mit deutscher Studienberechtigung), Bewerber aus Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) und Bewerber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen) sind deutschen Abiturienten in den Zulassungsverfahren gleichgestellt; sie müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen und bewerben sich wie die deutschen Bewerber. Dies gilt auch für Bewerber, die in Deutschland wohnen, selbst aber nicht Angehörige eines EU- oder EWR-Staates sind, wenn ihre Familienangehörigen zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind.


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Informationen für Studienbewerber aus Mitgliedsstaaten der EU

 

  


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