Ausländische und staatenlose Bewerber
- Bildungsinländer (ausländische und staatenlose Bewerber mit deutscher Studienberechtigung), Bewerber aus Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) und Bewerber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen) sind deutschen Abiturienten in den Zulassungsverfahren gleichgestellt; sie müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen und bewerben sich wie die deutschen Bewerber. Dies gilt auch für Bewerber, die in Deutschland wohnen, selbst aber nicht Angehörige eines EU- oder EWR-Staates sind, wenn ihre Familienangehörigen zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind.
Informationen für Studienbewerber aus Mitgliedsstaaten der EU
- Bewerber aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten und staatenlose Bewerber bewerben sich für alle Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge mit besonderen Unterlagen bis zum 15. Juli für ein Wintersemester bzw. bis zum 15. Januar für ein Sommersemester beim Studentensekretariat, Postfach, 53012 Bonn.
Informationen für Bewerber und Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten
Weitere Informatonen für Internationale Studierende
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