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Gleichgestellte ausländische Bewerber

Den deutschen Bewerbern gleichgestellte Bewerber sind:

  • Bildungsinländer, d. h. ausländische Bewerber, die ihre Hochschulzugangs-berechtigung in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben;

  • Bewerber aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU);

  • Angehörige aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen);

  • In Deutschland wohnende Bewerber, die selbst nicht Angehörige eines EU- oder EWR-Staates sind, deren Familienangehörige aber zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind.

 

Beachten Sie bitte, dass in jedem Fall die Deutschkenntnisse überprüft werden; Informationen finden Sie hier...

"Academicus" hilft bei der Fachwahl

Hilfe bei der Wahl des richtigen Studienfachs verspricht ein neues Angebot auf den Webseiten der Universität Bonn. Der virtuelle Studienberater "Academicus" gibt - bisher in achtzehn Studienfächern - Orientierungshilfe bei der Studienfachwahl: