Gleichgestellte ausländische Bewerber
Den deutschen Bewerbern gleichgestellte Bewerber sind:
- Bildungsinländer, d. h. ausländische Bewerber, die ihre Hochschulzugangs-berechtigung in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben;
- Bewerber aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU);
- Angehörige aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen);
- In Deutschland wohnende Bewerber, die selbst nicht Angehörige eines EU- oder EWR-Staates sind, deren Familienangehörige aber zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind.
Beachten Sie bitte, dass in jedem Fall die Deutschkenntnisse überprüft werden; Informationen finden Sie hier...
