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Hinweise für Dienstleistende

 

Bewerber, die während eines Dienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr etc.) eine Zulassung erhalten, können den Studienplatz nicht annehmen. Wenn sie sich jedoch spätestens zum 2. Bewerbungstermin nach Dienstende erneut bewerben, werden sie im Rahmen einer Vorabquote bevorzugt ausgewählt.

Die Bewerbung für zulassungsbeschränkte Fächer ist daher auch vor Beginn oder während eines Dienstes dringend zu empfehlen.