Studium ohne Abitur
Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
Im März 2010 ist in Nordrhein-Westfalen der Hochschulzugang für Berufserfahrene ohne Hochschulreife neu geregelt worden. In den vergangenen Jahren bestand unter bestimmten Voraussetzungen nur die Möglichkeit, eine sogenannte Zugangsprüfung abzulegen, mit deren Bestehen eine fachbezogene Studierfähigkeit nachgewiesen werden konnte. Die Neuregelung erweitert die Zugangsmöglichkeiten und erleichtert beruflich Qualifizierten den Übergang in ein Hochschulstudium.
Die Rechtsverordnung vom 8. März 2010 mit der sperrigen Bezeichnung Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte; im Folgenden BHV genannt) geht davon aus, dass hinreichende Berufs- und Weiterbildungserfahrungen eine Zugangsprüfung ersetzen können. Ohne weitere Hürden kann daher bestimmten Gruppen eine fachgebundene oder sogar eine allgemeine Studienberechtigung zuerkannt werden.
Insgesamt sind je nach beruflicher Vorbildung 3 Gruppen zu unterscheiden:
- Bewerbern mit Ausbildung und beruflicher Aufstiegsfortbildung auf dem Niveau der Meisterprüfung oder vergleichbarer Fortbildungen kann eine Studienberechtigung für alle grundständigen Studiengänge zuerkannt werden.
Näheres dazu finden Sie hier… - Bewerber mit mindestens zweijähriger Ausbildung und einer anschließenden mindestens dreijährigen Berufserfahrung im erlernten Beruf können sich ohne weitere Prüfung für Studiengänge bewerben, die fachlich ihrem bisherigen Berufsweg nahestehen. Allerdings ist die Fachnähe nicht immer eindeutig zu bewerten; hier haben die Hochschulen Spielräume bei der Entscheidung für eine fachgebundene Studienberechtigung; Unterschiede in der Bewertung sind von Hochschule zu Hochschule möglich.
Weitere Informationen dazu enthält diese Seite … - Bewerber mit mindestens zweijähriger Ausbildung und einer mindestens dreijährigen Berufspraxis (nicht zwingend im erlernten Beruf), auf die auch Erziehungszeiten oder Zeiten der Pflege von Angehörigen angerechnet werden, können sich für eine Zugangsprüfung bewerben. Sofern für das gewünschte Fach keine Zulassungsbeschränkung besteht, ist auch ein zeitlich begrenztes Probestudium möglich.
Genauere Angaben dazu finden Sie auf den Seiten zur Zugangsprüfung.
Beachten Sie, dass Sie grundsätzlich schon über eine Studienberechtigung verfügen, wenn Sie im Rahmen Ihrer Aus- und Fortbildung ein Fachhochschulstudium abgeschlossen haben. Sie können sich dann bei Fächern mit Zulassungsbeschränkungen nicht in der Quote für die beruflich Qualifizierten bewerben, sondern nehmen als Zweitstudienbewerber am Auswahlverfahren teil. Das gilt für Sie auch, wenn Sie ein Studium an einer Fachhochschule für Verwaltung absolviert haben.
Beratung und Eignungstest
Wenn Sie sich vor Ihrer Bewerbung über den angestrebten Studiengang informieren möchten, so können Sie die Zentrale Studienberatung aufsuchen. Sie erfahren dort, was Sie im Studium erwartet und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, um im Studium erfolgreich zu sein.
Über das Verfahren der Zugangsprüfung können Sie sich bei den jeweiligen Studienfachberatern informieren.
Die Universität Bonn bietet Ihnen außerdem in einer Reihe von Studienfächern die Möglichkeit, einen Test zu absolvieren, der Ihnen Auskunft über Ihre Eignung für den gewählten Studiengang gibt. Der Test ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf den Zugang zum Studium (Studienscout Academicus).
Bewerbung und Bewerbungsfristen
Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören und ein Studium beginnen wollen, müssen Sie sich beim Studentensekretariat der Universität Bonn bewerben und alle Unterlagen einreichen, die über Ihre bisherigen beruflichen Aktivitäten und Fortbildungen Auskunft geben. Da der Universität keine Unterlagen über den Sektor der beruflichen Bildung vorliegen, ist der Aufwand für die Prüfung Ihrer Unterlagen unter Umständen erheblich. Es müssen daher frühe Bewerbungsfristen festgelegt werden, damit Sie nach der Feststellung Ihrer Studienberechtigung noch Gelegenheit haben, sich bei den Studienfächern mit Zulassungsbeschränkungen am Auswahlverfahren zu beteiligen.
Das Formular für die Bewerbung finden Sie auf den Seiten des Studentensekretariates.
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester eines Jahres endet für alle Fallgruppen jeweils am 1. April; die Frist für das Sommersemester endet jeweils am 1. Oktober des Vorjahres. Allerdings können nur die Studiengänge Pharmazie, Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre, Altkatholische Theologie und Evangelische Theologie (Kirchliches Examen) auch im Sommersemester begonnen werden; alle anderen Studiengänge starten nur zum Wintersemester.
Weiterer Verfahrensablauf:
Nach Ablauf der Bewerbungsfristen werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft. Soweit eine Zugangsprüfung erforderlich ist (betrifft insbesondere Bewerberinnen und Bewerber ohne fachnahe Ausbildung oder Bewerber für die Fächer des bundesweiten Auswahlverfahrens für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie), werden Sie von der zuständigen Fakultät zur Prüfung eingeladen. Die Zugangsprüfung muss vor dem 15. Juli bzw. vor dem 15. Januar (Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Fächer) abgeschlossen sein, damit Sie sich noch fristgerecht am Auswahlverfahren beteiligen können. Auch dann, wenn Sie keine Zugangsprüfung ablegen müssen, erhalten Sie vor dem 15. Juli bzw. 15. Januar vom Studentensekretariat einen Bescheid, ob Sie auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen eine fachgebundene oder allgemeine Studienberechtigung haben.
Die Links auf die Bewerbungsportale finden Sie hier:
Online-Bewerbung für Fächer mit örtlicher Beschränkung
Bewerbung bei "hochschulstart.de" (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie)
Zurzeit ist keine Bewerbung möglich!
