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Beurlaubung

 

Eine Beurlaubung ist aus den unterschiedlichsten Gründen möglich. Auslandsaufenthalt, Praktikum und natürlich Erkrankung führen dazu, dass man sich dem Studium in einem oder mehreren Semestern nicht voll zuwenden kann und daher Urlaubssemester beantragen muss.

Dies kann bis zum Ende der Rückmeldefrist geschehen. Die Frist endet in der Regel zum Wintersemester Ende August, zum Sommersemester Ende Februar. Wenn Sie jedoch nachweislich erst nach diesem Termin erkranken, so können Sie für ein Wintersemester noch bis zum 15. November, für ein Sommersemester bis zum 15. Mai einen Antrag stellen.   

 An der Universität Bonn ist die Anzahl der Urlaubssemester laut Einschreibungsordnung vom 21. Februar 2007 begrenzt. Es können maximal 6 Urlaubssemester genommen werden, wobei die von anderen Hochschulen gewährten mit angerechnet werden. Wenn Sie diesen Rahmen schon ausgeschöpft haben, aber trotzdem aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung ein zusätzliches Urlaubssemester benötigen, so wenden Sie sich an die Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende

Parkgenehmigung für Uni-Tiefgarage

Wenn Sie auf Grund einer Behinderung einen Parkplatz in der Uni-Tiefgarage beantragen möchten, finden Sie die Angaben zu Ort und Zeit der Antragstellung hier...

Aktuelles

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