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Rückerstattung des Semestertickets

 

Mit der Einschreibung an der Universität wird die Zahlung des Semesterbeitrags fällig, der neben einem Beitrag zum Studentenwerk auch den Beitrag für das Semesterticket und das NRW-Ticket enthält. Mit dem Studentenausweis, der erst nach Zahlung des Semesterbeitrags ausgehändigt wird, kann man im Verkehrsverbund Rhein-Sieg und darüber hinaus in Nordrhein-Westfalen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.

Wenn Sie aufgrund einer Schwerbehinderung davon nicht Gebrauch machen können oder sowieso unentgeltlich fahren dürfen, so haben Sie die Möglichkeit, beim ASTA einen Antrag auf Erstattung des Mobilitätsbeitrages zu stellen.

Als Nachweis legen Sie Kopien des Schwerbehindertenausweises und der Wertmarken bzw. ein ärztliches Attest vor.

Den Antrag stellen Sie beim Studiticket-Ausschuss des ASTA bis zum 10. November für das Wintersemester bzw. bis zum 10. Mai für das Sommersemester.

 

www.asta.uni-bonn.de → Service → Semesterticket → Download: Antragsformular für die Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket

 

Parkgenehmigung für Uni-Tiefgarage

Wenn Sie auf Grund einer Behinderung einen Parkplatz in der Uni-Tiefgarage beantragen möchten, finden Sie die Angaben zu Ort und Zeit der Antragstellung hier...

Aktuelles

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