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Antrag auf Nachteilsausgleich

 

Verbesserung der Wartezeit

Falls Sie krankheitsbedingt Ihr Abitur später abgelegt haben, weil Sie z.B. ein Schuljahr wegen Krankheit aussetzen oder wiederholen mussten, können Sie das als zusätzliche Wartezeit geltend machen. Den Nachweis darüber können Sie führen durch eine Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Studienberechtigung sowie sonstige zum Nachweis geeignete Belege:

bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit vom Unterricht  ein fachärztliches Gutachten;

bei Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent den Feststellungsbescheid nach Schwerbehindertenrecht;

bei sonstigen vergleichbaren Umständen ein fachärztliches Gutachten.

 

Verbesserung der Durchschnittsnote

Falls Sie krankheitsbedingt ein schlechteres Abitur gemacht haben, z.B. wegen sehr häufiger Fehlzeiten, können Sie beantragen, mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Auswahlverfahren beteiligt zu werden.

Zum Nachweis brauchen Sie Ihre Schulzeugnisse vor und nach Eintritt der Krankheit sowie ein fachärztliches Gutachten.

In der Regel muss als weiterer Nachweis noch ein Gutachten der Schule hinzukommen, denn nur die Schule kann beurteilen, ob und in welchem Umfang sich die belastenden Umstände auf Ihre schulischen Leistungen ausgewirkt haben. Das Schulgutachten muss die verbesserte Durchschnittsnote/bzw. Gesamtpunktzahl angeben, die Sie nach Auffassung der Schule ohne die Krankheit erworben hätten. Wenn die Schule kein Gutachten erstellen kann, weil Sie diese nur kurz besucht haben, so kann ersatzweise das Gutachten einer sowohl pädagogisch wie psychologisch ausgebildeten Person herangezogen werden.

 

Die „Grundsätze für die Erstellung von Schulgutachten zu Anträgen auf Nachteilsausgleich“ sind nachzulesen auf den Webseiten der ZVS (Stiftung für Hochschulzulassung). Ebenso sind dort ausführliche Erläuterungen zum Härtefallantrag sowie zu den Anträgen auf Nachteilsausgleich zu finden:

www.zvs.de → Service-Download → Informationen rund um die Studienplatzvergabe → Der Härtefallantrag  bzw. → Zulassungschancen können verbessert werden.

Parkgenehmigung für Uni-Tiefgarage

Wenn Sie auf Grund einer Behinderung einen Parkplatz in der Uni-Tiefgarage beantragen möchten, finden Sie die Angaben zu Ort und Zeit der Antragstellung hier...

Aktuelles

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