Härtefallantrag
Ein Härtefallantrag, mit dem die sofortige Zulassung beantragt wird, kann beispielsweise gestellt werden,
- wenn eine Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung vorliegt (z.B. eine Krebserkrankung) und aufgrund der Diagnose/Prognose mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass Sie später den Belastungen des Studiums nicht mehr gewachsen sein werden;
- wenn aufgrund der Behinderung keine zumutbare Tätigkeit zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Zuweisung des Studienplatzes möglich ist;
- wenn Sie behinderungsbedingt auf ein enges Berufsfeld beschränkt sind, also andere Studienfächer/Ausbildungswege nicht oder nur mit Einschränkungen in Frage kommen;
- wenn Sie wegen einer neu aufgetretenen schweren chronischen Erkrankung oder Behinderung Ihren bisherigen Beruf oder Ihr bisheriges Studium aufgeben mussten.
Ihrem Antrag fügen Sie ein Gutachten bei, das von einem einschlägigen Facharzt stammt (also kein Allgemeinmediziner, Kinderarzt o.ä.)
Das Gutachten sollte das betreffende Studienfach erwähnen; es muss Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Behinderung oder Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Verlauf enthalten. Das Gutachten muss zudem Schlussfolgerungen in Bezug auf das beabsichtigte Studium enthalten, d.h. es sollte daraus hervorgehen, dass aufgrund der krankheits- oder behinderungsbedingten Einschränkungen der Tatbestand eines Härtefalls (wie oben beschrieben) gegeben ist.
Das medizinische Gutachten muss für Laien nachvollziehbar begründet und formuliert sein. Als zusätzliche Nachweise sind der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht, der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet.
