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Hochschulwechsel in zulassungsbeschränkten Fächern

 

In manchen Studiengängen (z.B. Medizin, Psychologie) bestehen auch in den höheren Fachsemestern Zulassungsbeschränkungen, d.h. man muss sich um einen Studienplatz bewerben, wenn man die Universität wechseln möchte. Studienplätze können nur dann vergeben werden, wenn in dem betreffenden Semester durch Abbrecher eine bestimmte festgelegte Studienplatzzahl unterschritten wird.

Als Schwerbehinderter werden Sie in dem Falle, dass ein Platz frei wird, bevorzugt genommen.

Wenn keine Schwerbehinderung vorliegt, aber aus gesundheitlichen Gründen eine zwingende Bindung an Bonn gegeben ist, können Sie einen Antrag stellen, der mit einem fachärztlichen Gutachten untermauert sein muss. Aus diesem muss nachvollziehbar hervorgehen, aus welchen Gründen die fachärztliche Behandlung nur am gewünschten Studienort möglich ist.

 

Formulare des Studentensekretariats

Parkgenehmigung für Uni-Tiefgarage

Wenn Sie auf Grund einer Behinderung einen Parkplatz in der Uni-Tiefgarage beantragen möchten, finden Sie die Angaben zu Ort und Zeit der Antragstellung hier...

Aktuelles

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