Hochschulwechsel in zulassungsbeschränkten Fächern
In manchen Studiengängen (z.B. Medizin, Psychologie) bestehen auch in den höheren Fachsemestern Zulassungsbeschränkungen, d.h. man muss sich um einen Studienplatz bewerben, wenn man die Universität wechseln möchte. Studienplätze können nur dann vergeben werden, wenn in dem betreffenden Semester durch Abbrecher eine bestimmte festgelegte Studienplatzzahl unterschritten wird.
Als Schwerbehinderter werden Sie in dem Falle, dass ein Platz frei wird, bevorzugt genommen.
Wenn keine Schwerbehinderung vorliegt, aber aus gesundheitlichen Gründen eine zwingende Bindung an Bonn gegeben ist, können Sie einen Antrag stellen, der mit einem fachärztlichen Gutachten untermauert sein muss. Aus diesem muss nachvollziehbar hervorgehen, aus welchen Gründen die fachärztliche Behandlung nur am gewünschten Studienort möglich ist.
