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Parkgenehmigung für die Universitäts-Tiefgarage

Informationen zum SS 2012 - Bekanntmachung

Die Tiefgarage befindet sich unter dem Universitätshauptgebäude im Zentrum von Bonn.

Studierende bis zum maximal 15. Semester zur Erlangung eines ersten Studienabschlusses der Philosophischen und der beiden Theologischen Fakultäten können in der Zeit vom 2. - 3.04.2012 von 9.00 - 11.00 Uhr bei der Abteilung 4.1, Universitätshauptgebäude, Am Hof 1, (Zimmer 0.082/0.083 hinter der Treppe zur Aula auf der linken Seite) einen Antrag auf Parkgenehmigung für die Tiefgarage "Am Hofgarten" stellen, falls sie ein Kraftfahrzeug besitzen.

Voraussetzungen sind:
die Vorlage des KFZ-Scheines,
ein gültiger Studentenausweis für das SS 2012 und 

  • die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen "G" oder "AG"
    oder
  • der Nachweis, dass die Fahrt vom Wohnort zum Hbf Bonn mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch unter Berücksichtigung von P+R Möglichkeiten
    länger als 90 Minuten
    dauert (Ausdruck/Kopie Bahnauskunft oder Internetnachweis)
    und 
  • der Nachweis, dass Lehrveranstaltungen für den belegten Studiengang im Hauptgebäude stattfinden.

 

Achtung:

Die Ausgabe von Parkausweisen für das Sommersemester 2012 an Studierende erfolgt
nur Mittwoch, den 4. April 2012, und zwar n u r in der Zeit von 09.00 – 11.00 Uhr.

 

Studierende, die einen Parkausweis erhalten und diesen bis zum vg. Datum (4.04.2012) nicht abgeholt haben, verlieren ihren Anspruch auf Ausstellung eines Parkausweises.

"Academicus" hilft bei der Fachwahl

Hilfe bei der Wahl des richtigen Studienfachs verspricht ein neues Angebot auf den Webseiten der Universität Bonn. Der virtuelle Studienberater "Academicus" gibt - zurzeit in achtzehn Studienfächern - Orientierungshilfe bei der Studienfachwahl: