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Sonstige Fördermöglichkeiten

 

Abschlussdarlehen

Für Studierende, die  während der Studienabschlussphase in eine unerwartete, finanziell schwierige  Situation geraten, weil die Altersgrenze für BAföG überschritten ist, auch kein Studienkredit mehr möglich ist, wenn Eltern und Verwandte nicht mehr zahlen können und wegen der Belastungen im Examen auch keine Zeit für einen Job bleibt, gibt es noch eine besondere Studienabschlussförderung. Dieses  Studienabschlussdarlehen zahlt das Studentenwerk Bonn aus einem Sonderetat als zinsfreies Darlehen bis zur Höhe von 7.500,- Euro. Weitere Informationen können Sie beim Amt für Ausbildungsförderung erhalten oder auf der Homepage der Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e. V. (DAKA)  finden.


Individuelle Graduiertenförderung

Im Rahmen der Individuellen Graduiertenförderung werden Promotionsstipendien vergeben. Diese Stipendien bestehen aus einem zweijährigen Grundstipendium oder einem einjährigen Abschlussstipendium.Voraussetzung für den Erhalt eines solchen Stipendiums sind weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen im abgeschlossenen Hochschulstudium. Die wissenschaftliche Arbeit wird zudem nur gefördert, wenn das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.

Nächster Bewerbungstermin ist der 15. November 2011 für eine Bewilligung ab 1. April 2012.

Auskünfte über die Höhe des Stipendiums und über das Antragsverfahren erteilt:
Bernd Klick, Tel. 0228 /73 73 95, klick@verwaltung.uni-bonn.de, Fax: 0228 / 73 93 05.
Besucheranschrift: Universitätsverwaltung, Abt. 1.1, Regina-Pacis-Weg 3, Sprechzeiten: Montag – Donnerstag 8.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr, Freitag 8.30 – 12.00 Uhr.