Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung für Studierende
Wer ist versichert?
Als Studierende/r sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch (SBG VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, daß Sie an der Universität (als ordentliche/r Studiernde/r, besondere/r Gasthörer/in oder Doktorand/in) eingeschrieben sind. Der Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei.
Teilnehmer/innnen an Vor- und Ferienkursen oder Gasthörer/innen sind nicht gesetzlich unfallversichert.
Wann sind Sie versichert?
Sie sind unfallversichert als Studierende/r z.B.
- während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare
- bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten wie Teilnahme an Repetitorien der Universität oder Exkursionen
- während des Besuchs von Universitäts- und Staatsbibliotheken
- beim Hochschulsport
- bei von der Hochschule organisierten Exkursionen ins Ausland
- bei Tätigkeiten in der Studierendenselbstverwaltung
sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen.
Nicht versichert sind rein private Tätigkeiten wie z.B.
- Studienarbeiten zu Hause
- private Studienfahrten
- Repetitorien bei privaten Anbietern
- private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z. B. Einkauf),
- Umwege aus privaten Gründen oder
- private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule.
Nach einem Unfall senden Sie bitte das Formular Unfallanzeige ausgefüllt an die Abteilung 1.2 der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Regina-Pacis-Weg 3, 53113 Bonn.
Ansprechpartnerin ist Frau Gullmann: Tel.-Nr.: 0228 / 73-5717,
Email: gullmann@verwaltung.uni-bonn.de.
