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Grundständige Studiengänge

Die Studiengänge beginnen jeweils im Wintersemester.

(Ausnahmen:
Evangelische Theologie (KiEx), Pharmazie, Rechtswissenschaft  und Volkswirtschaftslehre können auch im Sommersemester begonnen werden.)

 

In der 3. und 4. Spalte der Tabelle wird angegeben, ob und wo eine Bewerbung erforderlich ist. Wenn dort die Angabe nein steht, erfolgt für Deutsche und ihnen gleichgestellte Ausländer freie Einschreibung ohne vorherige Bewerbung. Bewerber aus Ländern außerhalb des deutschen Sprachraumes müssen allerdings vor der Einschreibung eine Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ablegen; hierzu ist eine Anmeldung beim Akademischen Auslandsamt erforderlich.

 

Lehrangebot und Studienorganisation können bei den Bachelor-Studiengängen von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein; bei Hochschulwechsel ist Rücksprache mit dem Fachbereich empfohlen. Unabhängig davon muss jeder Ortswechsler zur Überprüfung der Vergleichbarkeit der Studiengänge bei der Bewerbung bzw. Einschreibung in höhere Fachsemester eine Anrechnungsbescheinigung des zuständigen Dekanats vorlegen.

 

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