Mobilität
Semester- und NRW-Ticket
Ihr Studentenausweis gilt auch als so genanntes Semester- oder Studiticket, das heißt, er berechtigt zur Nutzung bestimmter Angebote des ÖPNV. Mit Ihrem Studentenausweis verfügen Sie sowohl über ein Semesterticket des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS-Semesterticket) als auch zusätzlich - über ein NRW-Semesterticket. Die Tickets können nur zusammen erworben werden. Das VRS-Semesterticket ist durch einen entsprechenden Aufdruck auf dem Studentenausweis kenntlich gemacht; als NRW-Ticket gilt ein auf dem Studentenausweis aufgeprägtes Hologramm.
Beide Tickets sind über den gesamten Zeitraum eines Semesters gültig: Im Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 31. März, im Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September, auch an Sonn- und Feiertagen und in der vorlesungsfreien Zeit. Mit den Tickets können Sie alle Busse, Straßen-, U-, S- und Schwebebahnen sowie die zuschlagsfreien Züge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) nutzen. Das VRS-Semesterticket ist dabei auf das Gebiet des VRS beschränkt, während das NRW-Ticket den Rest des Bundeslandes abdeckt.
Nur für das VRS-Semesterticket und dessen Geltungsgebiet gilt zudem: Ab 19:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig können Sie kostenlos einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren mitnehmen; Kinder unter 6 Jahren können immer kostenlos mitfahren. Ein Fahrrad kann grundsätzlich mitgenommen werden. Für die Nutzung der Flughafenbuslinie 670 ist ein Zuschlag zu entrichten.

Foto: Stadtwerke Bonn GmbH
Beide Tickets sind nicht übertragbar und nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Bonner Studierende, die im Kreis Ahrweiler wohnen, können das VRS-Semesterticket dort ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen nutzen. Beachten Sie dazu bitte die Informationen der Stadtwerke Bonn (SWB) im Internet. Beurlaubte Studierende, die einen ermäßigten Sozialbeitrag zahlen, sowie Gast- und Zweithörer erhalten weder VRS-Semesterticket noch NRW-Ticket.
Unter bestimmten Umständen (zum Beispiel bei sozialen Härtefällen, Behinderung, Nutzung eines Jobtickets) kann die Erstattung der Kosten für beide Tickets beantragt werden. Über eine mögliche Erstattung entscheidet der Studiticket-Ausschuss beim AStA. Antragsschluss dort ist für das Sommersemester der 10. Mai und für das Wintersemester der 10. November.
Der AStA gibt zum Semesterticket eine Informationsbroschüre heraus, die u.a. Pläne zu den Geltungsbereichen des VRS-Semesterticktes und des NRW- Ticketes beinhaltet. Weitere Informationen erhalten Sie beim Mobilitäts-Beauftragten des AStA unter mobil@asta.uni-bonn.de.
