Jobben während des Studiums

  • Informationen für Studierende aus EU-Staaten:

    
Studierende aus Mitgliedsländern der Europäischen Union, mit Ausnahme der 
neuen Beitrittsländer, benötigen keine Arbeitserlaubnis. Für Sie gelten die
selben Bedingungen wie für deutsche Studierende: Für Einkünfte aus einer
beruflichen Tätigkeit, die mehr als 19 Stunden pro Woche ausgeübt wird, oder 
wenn die Einkünfte mehr als zur Zeit monatlich 400€ betragen, müssen
Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden: Sie zahlen Beiträge in die deutsche
Renten- und Krankenversicherung ein, die in der EU angerechnet werden. Sie
müssen sich also beim Einwohnermeldeamt eine Lohnsteuerkarte besorgen. Aktuelle Informationen zum Arbeitsmarkt gibt es auf der Homepage des 
Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de. DAAD-Stipendiaten benötigen
die Zustimmung des DAAD.
 
 
  • Informationen für Studierenden aus Nicht-EU-Staaten:


Für alle anderen ausländischen Studierenden, außer die der neuen Beitrittsländer, gilt grundsätzlich:
Die Genehmigung zur Arbeit während der Semesterferien (3 Monate) bzw. 90 Tage (oder 180 halbe Tage) im Jahr ist schon durch einen Vermerk im Reisepass erteilt; Sie brauchen also hierfür keine weitere Arbeitserlaubnis. Staatsangehörige der neuen EU-Länder benötigen grundsätzlich alle eine Arbeitserlaubnis. Diese beantragen Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Während des Semesters dürfen maximal 10 Stunden pro Woche gearbeitet werden, wenn Sie folgendes Verfahren beachtet haben:
  1. Zunächst benötigen Sie eine Bescheinigung eines Hochschullehrers / einer Hochschullehrerin, auf der bestätigt wird, dass die Ausübung der Arbeit Ihren Studienerfolg nicht gefährdet.
  2. Nun gehen Sie zur Ausländerbehörde, legen diese Bescheinigung vor und lassen dort eine entsprechende Auflageänderung zur Aufenthaltserlaubnis in Ihren Pass eintragen.
  3. Daraufhin müssen Sie bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen, dem Sie eine individualisierte, auf Sie als Bewerber/in zugeschnittene Stellenbeschreibung beifügen müssen (d.h. Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss angeben, warum gerade Sie diese Arbeit ausüben sollen).
 
Gemäß der EU-Richtlinie von 2004 ist es außerdem möglich die Aufenthaltserlaubins zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche nach Abschluss des Studiums um bis zu ein Jahr zu verlängern.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde, Herrn Happ, Tel.: 77 63 26 oder Herrn Wendels, Tel.: 77 63 33, e-mail: info-auslaenderbehoerde@bonn.de
 
 
  •  Information zur Jobsuche

 

Neben den Anzeigen in den lokalen Tageszeitungen sowie in den unten angeführten Internetseiten werden auch an den Schwarzen Brettern in den Universitätsgebäuden Job-Angebote für Studenten ausgehängt.

 

 

 

 

International Office

Kontakt / Lageplan

Ansprechpartner Betreuung

Sandra Groeger
Tel: 0228 73-9527
sandra.groeger(at)uni-bonn.de

Sprechzeiten:
Montag-Freitag 9 -12 Uhr
Donnerstag 13:30-15 Uhr

Der neue elektronische Aufenthaltstitel (EAT)

Informationen zum EAT hier:

Logo Code of Conduct

 

Betreuung von internationalen Studierenden

Stibet

(teilweise finanziert aus den Mitteln des Auswärtigen Amtes)