Auslands-BAföG
Studierende erhalten durch das Auslands-BAföG eine Unterstützung für ein Auslandsstudium innerhalb ihres Studiums in Deutschland oder ein studienbezogenes Auslandspraktikum (Mindestdauer 12 Wochen).
Anspruch auf Auslands-BAföG können grundsätzlich auch Studierende haben, die kein Inlands-BAföG erhalten.
Für ausführlichere Informationen lesen Sie bitte unser Info-Sheet durch, oder kontaktieren Sie den Bearbeiter im für Ihr Zielland zuständigen BAföG-Amt!
Antragstellung
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Beantragung mindestens 6 Monate vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt beim für Ihr Zielland zuständigen BAföG-Amt.
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Antragsformular und AuslandsBAföG-Ämter
Förderungsdauer
Die Dauer Ihrer Förderung hängt davon ab, wo Sie Ihr Auslandssemester verbringen möchten. Generell gilt für ein Auslandsstudium
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innerhalb der EU und in der Schweiz: keine Beschränkung, auch im Rahmen von ERASMUS.
Grundsätzlich kann auch ein komplettes Studium im europäischen Ausland gefördert werden. -
außerhalb der EU: maximal ein Jahr, evt. auch für drei weitere Semester.
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im Rahmen einer Hochschulkooperation: 12 Wochen.
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ein Mindestförderzeitraum von sechs Monaten bzw. einem Semester (Ausnahme: Hochschulkooperation).
Zudem gilt: Ein Auslandsstudienaufenthalt bis zu einem Jahr wird nicht auf die BAföG-Förderungshöchstdauer im Inland angerechnet.
Förderungshöhe
Die Zuschläge werden grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen geleistet. Bei Studierenden, die BAföG-Leistungen als verzinsliches Bankdarlehen erhalten werden auch die Auslandsleistungen als solches geleistet. Lediglich der Zuschlag für die Studiengebühren wird stets in voller Höhe als Zuschuss gewährt.
Das Auslands-BAföG setzt sich zusammen aus Inlandsförderung sowie einem Zuschlag bestehend aus:
- Auslandszuschlag für höhere Lebenshaltungskosten (Zielländer in der EU/Schweiz),
- Studiengebühren: max. ein Jahr und max. 4.600 EUR,
- Reisekosten: innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückfahrt je 250,- EUR; außerhalb Europas je 500,- EUR,
- evt. Zusatzkosten für die Krankenversicherung.
Siehe auch:
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BAföG-Rechner: Berechnen Sie Ihren Förderbetrag online!
Informationen für Studierende in Masterstudiengängen:
Ein Studierender kann ggf. zweimal Auslands-BAföG in Anspruch nehmen, nämlich einmal maximal 12 Monate im Bachelor-Studium und ein weiteres Mal maximal 12 Monate im Master-Studium, da es sich bei beiden um je einen Ausbildungsabschnitt handelt!
