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Formulare ERASMUS-Praktikum

 

 

Wichtige Informationen:

DokumentHinweise
Ihre Rechte und Pflichten als Teilnehmer/in am ERASMUS-Programm
Das Dokument bietet Ihnen umfassende Informationen rund um Ihren ERASMUS-Aufenthalt (u.a. Förderung, Formulare, Fristen)
Alle wichtigen Schritte und Termine auf einen Blick!

 

 

Vor dem Auslandsaufenthalt:

 Formular/ LinkTermine/ FristenHinweise
Online Registrierungca.2 Monate vor PraktikumsbeginnAusdruck der Online Registrierung (=ERASMUS-Annahmeerklärung) mus von Ihnen und Ihrem Fachkoordinator unterschrieben werden

Training Agreement

Praktikumsvertrag

Training Agreement 2011

 

Praktikumsvertrag SMP 2011/12

Vor dem Beginn des PraktikumsALLE Unterschriften einholen, Unterschriebene  Dokumente zusammen mit der Online-Bewerbung im IO abgeben
Ggf. Bewerbung für EILC-KursDeadline für Kurse im Sommer/Herbst im Mai, für Kurse im Winter im OktoberBewerbung erfolgt über Fachkoordinator

 

 

 

Während des Auslandsaufenthaltes:

 Formular/ LinkTermine/ FristenHinweise
Certifcate of ArrivalCertificate of Arrival SMP 2011/12

 nach der Ankunft

Angabe von Anreise- und vorausssichtlichem Abreisedatum taggenau,
per Post/ Fax einreichen
ggf. Antrag auf Verlängerung stellenformlos möglich 4 Wochen vor geplantem PraktikumsendeIhr Fachkoordinator in Bonn und die Gastinstitution müssen zustimmen: Möglichst frühzeitig klären! (Max. Förderungsdauer von 12 Mon. darf nicht überschritten werden)
Endbestätigung/ Confirmation ausstellen lassenConfirmation SMP 2011/12kurz vor der AbreiseAngabe von Anreise- und Abreisedatum taggenau. Kleinere Differenzen zum Certificate of Arrival sind unproblematisch.

 

Nach dem Auslandsaufenthalt:

Im international Office einzureichende Unterlagen

 Formular/ LinkTermine/ FristenHinweise
EndbestätigungConfirmation SMP 2011/124 Wochen nach Ende des Praktikums, per Post/Fax einreichen
Praktikumsbericht

eu-community
Hinweise zur Berichterstellung in eu-community

4 Wochen nach Ende des Praktikums

 per Post/Fax einreichen

 

 

Hinweis:

Wenn zu den genannten Terminen weder die geforderten Unterlagen noch eine Rückmeldung vorliegen, werden Sie von der Auszahlung weiterer Raten ausgeschlossen und müssen den gesamten bisher gezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen, da laut ERASMUS-Bestimmungen nur Studierende, die alle verpflichtenden Unterlagen eingereicht haben, eine Förderung erhalten dürfen.

International Office

Kontakt / Lageplan

Beratung ERASMUS-Praktikum
  • Petra Friedrich
    0228-73 6498
    p.friedrich(at)uni-bonn.de
    Sprechzeiten:  Di, Mi 10.30 - 12.30 Uhr

 

Veranstaltungen

Workshops und Infoveranstaltungen zum Studium und Praktikum im Ausland mehr...