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Anerkennung von Studienleistungen

Mit einem Auslandsstudium ist auch immer die zentrale Frage verbunden, ob und in welchem Umfang die im Ausland erbrachten Studienleistungen nach Rückkehr an der Universität Bonn anerkannt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bereits vor Ihrer Abreise mit Ihrem ERASMUS-Fachkoordinator und/oder Fachberater sowie dem zuständigen Prüfungsamt diese Frage klären und ein sog. Learning Agreement erstellen.

Hinweis:
Die hier wiedergegebenen allgemeinen Informationen können im Detail von Fach zu Fach variieren, insbesondere in den Staatsexamenfächern. Bitte lassen Sie sich deshalb unbedingt von Ihrem ERASMUS-Fachkoordinator beraten.
Der Fachbereich Rechtswissenschaften stellt ein eigenes Merkblatt  zur Verfügung.

 

ERASMUS-Learning Agreement

  • Informieren Sie sich über die Website Ihrer Gastuniversität und Ihren ERASMUS-Fachkoordinator über das Studienangebot an Ihrer Gastuniversität.
  • Erstellen Sie zusammen mit Ihrem ERASMUS-Fachkoordinator und/oder Fachberater einen Studienplan in Form eines Learning Agreements. Idealerweise wird das Learning Agreement vor Ausreise fertig gestellt. Sollte dies nicht immer möglich sein, da Ihnen nicht genügend Informationen von Seiten Ihrer Gasthochschule zum Studienangebot des nächsten Semesters vorliegen, sollten Sie das Learning Agreement direkt nach Ankunft an der Gasthochschule erstellen und an Ihren Bonner ERASMUS-Fachkoordinator schicken.
  • Das Learning Agreement muss von Ihnen, Ihrem ERASMUS-Fachkoordinator sowie dem zuständigen Ansprechpartner an Ihrer Gasthochschule unterzeichnet werden.
  • Änderungen im Learning Agreement müssen innerhalb von 4 Wochen nach Studienbeginn an der Gasthochschule im Learning Agreement dokumentiert werden und wiederum von allen Beteiligten unterzeichnet werden.
  • So wird der Studienpan formell zum Learning Agreement. Dies bedeutet, dass sich alle Beteiligten, soweit möglich, zur Einhaltung dieses Studienplanes verpflichten. Ihnen wird darüber hinaus die Teilnahmemöglichkeit an den Kursen und, sofern Sie Prüfungsleistungen im Gastland erbringen, i.d.R. die spätere Anerkennung der Leistungen zugesichert (Ausnahmen v.a. in Staatsexamenfächern möglich!)
  • Das Original des endgültigen und von allen Parteien unterzeichneten Learning Agreement reichen Sie am Ende Ihres Auslandsstudienaufenthaltes im International Office der Universität Bonn zusammen mit Ihrem Bericht und Ihrer Endbescheinigung ein.

 

Anerkennung nach Rückkehr - Transcript of Records

  • An der Gasthochschule erbringen Sie die so vereinbarten Studienleistungen.
  • Von Ihrer Gastuniversität erhalten Sie entweder noch vor Ihrer Abreise oder (bzw. manchmal direkt Ihr ERASMUS-Fachkoordinator) später per Post eine Aufstellung der von Ihnen erbrachten Studienleistungen mit den entsprechenden Kreditpunkten und Noten in Form eines Transcript of Records.
  • Dieses Transcript of Records legen Sie nach Ihrer Rückkehr Ihrem Fachkoordinator bzw. Ihrem Prüfungsamt mit Antrag auf Anerkennung vor.
  • Unabhängig davon, ob Sie sich im Ausland erbrachte Leistungen anrechnen lassen möchten, muss eine Kopie des Transcript of Records im International Office eingereicht werden. 
International Office

Kontakt / Lageplan

Beratung ERASMUS-Studium
  • Anna Sancillo
    0228-73-6191
    erasmus-assist(at)uni-bonn.de

      Sprechzeiten
      Di, Mi 10.30 - 13 Uhr, Do 15 -17 Uhr

 

Veranstaltungen

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