ERASMUS-Förderung
Übersicht:
ERASMUS-Mobilitätszuschuss
Als ERASMUS-Studierende/r erhalten Sie einen sogenannten Mobilitätszuschuss. Dieser Zuschuss umfasst einen monatlichen Betrag von ca. 170 Euro. Das ERASMUS-Programm vergibt also keinesfalls ein Vollstipendium, sondern dient dazu, die erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland auszugleichen
Für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die ERASMUS-Studierenden und die damit verbundene Festsetzung der Höhe der monatlichen Rate ist das International Office zuständig. Dabei wird allen Stipendiatinnen und Stipendiaten der Universität Bonn der gleiche Betrag zugeteilt, d.h. bei der Festsetzung der monatlichen Rate wird nicht nach Bedürftigkeit der Geförderten oder nach Zielländern unterschieden
Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in drei Raten.
Detaillierte Informationen zur Auszahlung des Mobilitätszuschusses und den einzureichenden Unterlagen finden Sie in unserem Informationsblatt "Wichtige Informationen für ERASMUS-Studierende" (Bitte wählen Sie den richtigen Jahrgang aus!).
Wichtige Informationen für ERASMUS-Studierende - Merkblatt
Bitte beachten Sie:
Ein Mobilitätszuschuss kann nur gezahlt werden, wenn Sie Ihren ERASMUS-Auslandsstudienaufenthalt mindestens 3 Monate absolviert haben. Bei Abbruch und Unterschreiten dieser Mindestdauer müssen Sie bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückzahlen.
ERASMUS und BAföG
BAföG-Empfänger erhalten den normalen ERASMUS-Mobilitätszuschuss.
Sie finden weitere Informationen zu Bafög hier.
ERASMUS und DAAD-Stipendium
Ein DAAD-Stipendium und eine Förderung im Rahmen von ERASMUS können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie ein Stipendium von einer anderen Institution (z.B. Stiftung) bekommen, erhalten Sie ab dem akademischen Jahr 2010/11 den regulären ERASMUS-Fördersatz.
Ab 2011/12 Vollmitgliedschaft Schweiz und Kroatien
Ab dem akademischen Jahr 2011/12 treten die Schweiz und Kroatien dem ERASMUS-Programm in vollem Umfang bei. Das heißt Studierende, die einen Auslandsstudienaufenthalt dort verbringen erhalten den regulären Mobilitätszuschuss. Bisher geltende Sonderregelungen für die Schweiz entfallen ab 2011/12.
Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Für Studierende mit besonderen Bedürfnissen, z.B. mit Behinderungen und für Alleinerziehende besteht die Möglichkeit der Sonderförderung. Diese muss im Voraus vor Beginn Ihres Auslandsstudienaufenthaltes beantragt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im International Office.
Weitere Informationen zur Förderung von behinderten Studierenden finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung und der EU-Kommission.
Hinweis
Der DAAD und das International Office behalten sich vor, auch im laufenden Hochschuljahr dringend notwendige Änderungen oder Ergänzungen in der Abwicklung des ERASMUS-Programms vorzunehmen, über die Sie von uns zeitnah informiert werden.
