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Formulare ERASMUS-Studium

 

Wichtige Informationen:

Dokument Hinweise
Ihre Rechte und Pflichten als Teilnehmer/in am ERASMUS-Programm
Das Dokument bietet Ihnen umfassende Informationen rund um Ihren ERASMUS-Aufenthalt (u.a. Förderung, Formulare, Fristen)
Alle wichtigen Schritte und Termine auf einen Blick!

 

 

Vor dem Auslandsaufenthalt:

Formular/ Link Termine/ Fristen Hinweise
Online Registrierung/ Einreichung der Annahmeerklärung

 20.4. (bei Studienbeginn im Sommersemester auch 1.12. möglich)

Ausdruck der Online Registrierung (=ERASMUS-Annahmeerklärung) mus von Ihnen und Ihrem Fachkoordinator unterschrieben werden

Learning Agreement erstellem

Vor dem Aufenthalt (Änderungen innerhalb der ersten 4 Wochen des Aufenthaltes)

ALLE Unterschriften einholen, Dokument gut aufbewahren!

Ggf. Bewerbung für EILC-Kurs

Deadline für Kurse im Sommer/Herbst im Mai, für Kurse im Winter im Oktober

Bewerbung erfolgt über Fachkoordinator

 

Während des Auslandsaufenthaltes:

Formular/ Link Termine/ Fristen Hinweise
Certifcate of Arrival

nach der Ankunft

Angabe von Anreise- und vorausssichtlichem Abreisedatum taggenau,
Per Post/ Fax ans International Office Bonn senden.
ggf. Antrag auf Verlängerung stellen 15.1.

Nur vom WS zum SS möglich.
Ihr Fachkoordinator in Bonn und die Gasthochschule müssen zustimmen. Den von beiden Seiten unterschriebenen Antrag ans International Office Bonn senden; inkl. einer Begründung des Fachkoordinators, weshalb eine Verlängerung studienfördernd ist.

Wenn Gastuniversität und Fachkoordinator der Verlängerung zustimmen, ist der ERASMUS-Platz für das zusätzliche Semester gesichert. Über die weiterhin stattfindende finanzielle Förderung kann erst nach Ablauf der Frist entschieden werden.

Endbestätigung/ Confirmation ausstellen lassen kurz vor der Abreise Angabe von Anreise- und Abreisedatum taggenau. Per Post/Fax ans International Office senden.

 

Nach dem Auslandsaufenthalt:

Im international Office einzureichende Unterlagen

 Formular/ Link Termine/ Fristen Hinweise
Endbestätigung 4 Wochen nach Ende des Auslandsaufenthaltes, spätestens 15.7. Im Original oder als Fax! Falls Sie über den 15.7 hinaus im Ausland bleiben, beachten Sie bitte die diesbezüglichen Hinweise im Informationsblatt.
Immatrikulationsbescheinigung der Universität Bonn

-

4 Wochen nach Ende des Auslandsaufenthaltes, spätestens 15.7.

Für den gesamten Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes, d.h. ggf. 2 Bescheinigungen!

Kleine blaue Bescheinigungen bitte auf DinA4-Blatt aufkleben.

Learning Agreement 4 Wochen nach Ende des Auslandsaufenthaltes, spätestens 15.7. im Original!
Erfahrungsbericht 4 Wochen nach Ende des Auslandsaufenthaltes, spätestens 15.7.

Beide Teile müssen ausgedruckt eingreicht werden.

Geben Sie sich beim Onlinestellen des ausformulierten Berichtes in der Datenbank einfach einen neuen Login!

Kopie des Transcript of Records

 -

Unmittelbar nach Erhalt, spätestens jedoch am 15.11. (bzw. für Studierendem die nur im WS im Ausland waren 15.7.) Wenn das Transcript direkt ans International Office geschickt wird, werden Sie per E-Mail informiert.

 

 

Hinweis:

Wenn  zu den genannten Terminen weder die geforderten Unterlagen noch eine Rückmeldung vorliegen, werden Sie von der Auszahlung weiterer Raten ausgeschlossen und müssen den gesamten bereits gezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen, da laut ERASMUS-Bestimmungen nur Studierende, die alle verpflichtenden Unterlagen eingereicht haben, eine Förderung erhalten dürfen.

International Office

Kontakt / Lageplan

Beratung ERASMUS-Studium
  • Anna Sancillo
    0228-73-6191
    erasmus-assist(at)uni-bonn.de

      Sprechzeiten
      Di, Mi 10.30 - 13 Uhr, Do 15 -17 Uhr

 

Veranstaltungen

Workshops und Infoveranstaltungen zum Studium und Praktikum im Ausland mehr ...